Information zum KV-Abschluss für Wachorgane im Bewachungsgewerbe 2021
- Gilt für:
- Österreichweit
Kollektivvertragsabschlussprotokoll
Bewachungsgewerbe 2021
Abschnitt I
Kollektivvertrag 2021 (für Wachorgane im Bewachungsgewerbe)
Die kollektivvertraglichen Regelungen vom 1. Jänner 2020 werden wie folgt abgeändert:
1. Geltungsbeginn und Geltungsdauer
Die Neuregelungen treten mit Ausnahme von Punkt 3., der ab sofort in Kraft tritt, mit 1. Jänner 2021 in Kraft und haben eine Geltungsdauer von 6 Monaten.
2. § 21 Abs 1 Lohntabelle
Die Grundstundenlöhne betragen:
Verwendungsgruppe A - Wachdienst ................................... EUR 9,58
Verwendungsgruppe B - Service und Sicherheitsdienst ..... EUR 10,66
Dienstart B 6 - Museumsaufsichtsdienst ............................ EUR 9,64
Verwendungsgruppe C - Sonderdienst ................................ EUR 11,94
Verwendungsgruppe D - Mobiler Dienst .............................. EUR 10,65
Verwendungsgruppe E - Veranstaltungssicherheitsdienste EUR 9,58
Verwendungsgruppe F - Flughafensicherheitsdienst ......... EUR 11,52
3. Corona-Prämie
Alle Wachorgane, die im November dem Unternehmen angehören, erhalten bis spätestens 31. Dezember 2020 eine einmalige Corona-Prämie gemäß §124 b Z 350 Lit. a EStG 1988, gestaffelt nach der Dauer ihrer Tätigkeit während der COVID-19-Krise 2020, die sich wie nachstehend angeführt errechnet.
Aktuell vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit, multipliziert mit dem Faktor 4,33 und multipliziert mit dem Cent-Betrag laut nachfolgender Tabelle:
Tätigkeit seit dem Monat März 2020: ............... 50 Cent
Tätigkeit seit dem Monat April 2020: ................ 44 Cent
Tätigkeit seit dem Monat Mai 2020: .................. 39 Cent
Tätigkeit seit dem Monat Juni 2020: ................. 33 Cent
Tätigkeit seit dem Monat Juli 2020: .................. 28 Cent
Tätigkeit seit dem Monat August 2020: ............. 22 Cent
Tätigkeit seit dem Monat September 2020: ...... 17 Cent
Tätigkeit seit dem Monat Oktober 2020: ........... 11 Cent
Tätigkeit seit dem Monat November 2020: ......... 6 Cent
Beispiel:
Wachorgan mit 40 Stunden-Arbeitsvertrag, seit dem Monat März tätig, erhält dementsprechend 40 Stunden x 4,33 Wochen x 50 Cent = EUR 86,60 einmalige Corona-Prämie
Vom Unternehmen freiwillig bezahlte Prämien im Zusammenhang mit der COVID-19- Pandemie sind auf die gegenständliche Corona-Prämie anzurechnen.
4. Evaluierung der Schlichtungsverfahren, Verfall
Zu den in § 9 Abs 7 des Kollektivvertrages 2020 eingeführten Schlichtungsverfahren wird vereinbart, dass die erste Evaluierung der bis dahin erfolgten Schlichtungsverfahren erst im Frühjahr 2022 erfolgen soll. Gemeinsam mit der zweiten Evaluierung der Schlichtungsver fahren im Frühjahr 2023 wird die Forderung der Gewerkschaft vida nach Ausdehnung der Verfallsfrist (auf 6 Monate für alle bzw. in weiterer Folge auf 12 Monate) neu bewertet.
Abschnitt II
Sonderkollektivvertrag Veranstaltungssicherheitsdienste 2021
Die kollektivvertraglichen Regelungen vom 1. Jänner 2020 werden wie folgt abgeändert:
1. Geltungsbeginn und Geltungsdauer
Die Neuregelungen treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft und haben eine Geltungsdauer von 6 Monaten.
2. Grundstundenlohn
Der Grundstundenlohn beträgt:
Veranstaltungssicherheitsdienst: ................. EUR 9,58
FÜR DEN
FACHVERBAND DER GEWERBLICHEN DIENSTLEISTER
FGO Mag. Hans-Georg Chwoyka
Bundesvorsitzender Bewachungsgewerbe
Mag. Thomas Kirchner
Fachverbandsgeschäftsführer
FÜR DEN
ÖSTERREICHISCHEN GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT VIDA
Gottfried Bachmann
Verhandlungsleiter
Ursula Woditschka
Fachbereichssekretärin
Wien, am 16. November 2020