Information zum KV-Abschluss für Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger 2020
- Gilt für:
- Österreichweit
Am Dienstag, den 19.11.2019 fanden die Kollektivvertragsverhandlungen für den Kollektivvertrag der Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger statt.
Das Verhandlungsergebnis lautet wie folgt:
- Geltungsbeginn ab 1.1.2020
- Laufzeit 12 Monate
- Mindestlohn EUR 1.500,00 in der Lohngruppe Hilfsarbeiter (Stufenplan der Umsetzung abgeschlossen)
Die neue Lohntabelle ab 1.1.2020 lautet wie folgt:
- Glasbläser nach dem 1. Jahr der Verwendung als Facharbeiter(in): EUR 10,34
- Glasbläser im 1. Jahr der Verwendung als Facharbeiter(in): EUR 9,20
- Hilfsarbeiter: EUR 8,84
Die neuen Lehrlingsentschädigungen ab 1.1.2020 lauten wie folgt:
- Lehrling im 1. Lehrjahr: EUR 530,00
- Lehrling im 2. Lehrjahr: EUR 800,00
- Lehrling im 3. Lehrjahr: EUR 1.000,00
Die Forderungen der Gewerkschaft nach einem 100 % Zuschlag für die 11. und 12. Stunde und nach der leichteren Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche konnten abgewehrt werden.
Im Rahmenrecht gibt es keine Änderungen.
Hinweis:
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen.