Information zum KV-Abschluss für Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger 2019

Gilt für:

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die Arbeiter des Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeugergewerbes konnte am 27.11.2018 nachstehender Abschluss erzielt werden.

Das Verhandlungsergebnis lautet wie folgt:

  • Erhöhung Lohngruppe 1 + 2 um 3,0 %
  • Erhöhung Lohngruppe 3 um 3,5 %
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um rund 4,4 % auf folgende Beträge:
    1. Lehrjahr: EUR 510,00
    2. Lehrjahr: EUR 770,00
    3. Lehrjahr: EUR 965,00
  • Geltungsbeginn ab 1.1.2019
  • Laufzeit: 12 Monate

Rahmenrechtliche Änderungen:

  • Anrechnung von Karenzen nach dem MSchG/VKG im Ausmaß von insgesamt höchstens 24 Monaten
  • Anpassung der Dienstverhinderungsgründe an die geltende Rechtslage

Ein Rahmenkollektivvertrag mit Stand 1.1.2019 wird erstellt (neue Fassung wird nach Fertigstellung übermittelt).

Die Forderung nach einem 100 % Zuschlag für die 11. und 12. Stunde und nach einer bezahlten 15-minütigen Pause vor der 11. Stunde konnte wegverhandelt werden.

Die neue Lohntabelle ab 1.1.2019 lautet wie folgt:

  1. Glasbläser nach dem 1. Jahr der Verwendung als Facharbeiter(in): EUR 10,08 / Stunde
  2. Glasbläser im 1. Jahr der Verwendung als Facharbeiter(in): EUR 8,97 / Stunde
  3. Hilfsarbeiter(in): EUR 8,59 / Stunde

Die neuen Lehrlingsentschädigungen ab 1.1.2019 lauten wie folgt:

  • Lehrling im 1. Lehrjahr: EUR 510,00 / Monat
  • Lehrling im 2. Lehrjahr: EUR 770,00 / Monat
  • Lehrling im 3. Lehrjahr: EUR 965,00 / Monat

Hinweis:
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