Information zum KV-Abschluss für Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger 2019
- Gilt für:
Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die Arbeiter des Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeugergewerbes konnte am 27.11.2018 nachstehender Abschluss erzielt werden.
Das Verhandlungsergebnis lautet wie folgt:
- Erhöhung Lohngruppe 1 + 2 um 3,0 %
- Erhöhung Lohngruppe 3 um 3,5 %
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um rund 4,4 % auf folgende Beträge:
1. Lehrjahr: EUR 510,00
2. Lehrjahr: EUR 770,00
3. Lehrjahr: EUR 965,00 - Geltungsbeginn ab 1.1.2019
- Laufzeit: 12 Monate
Rahmenrechtliche Änderungen:
- Anrechnung von Karenzen nach dem MSchG/VKG im Ausmaß von insgesamt höchstens 24 Monaten
- Anpassung der Dienstverhinderungsgründe an die geltende Rechtslage
Ein Rahmenkollektivvertrag mit Stand 1.1.2019 wird erstellt (neue Fassung wird nach Fertigstellung übermittelt).
Die Forderung nach einem 100 % Zuschlag für die 11. und 12. Stunde und nach einer bezahlten 15-minütigen Pause vor der 11. Stunde konnte wegverhandelt werden.
Die neue Lohntabelle ab 1.1.2019 lautet wie folgt:
- Glasbläser nach dem 1. Jahr der Verwendung als Facharbeiter(in): EUR 10,08 / Stunde
- Glasbläser im 1. Jahr der Verwendung als Facharbeiter(in): EUR 8,97 / Stunde
- Hilfsarbeiter(in): EUR 8,59 / Stunde
Die neuen Lehrlingsentschädigungen ab 1.1.2019 lauten wie folgt:
- Lehrling im 1. Lehrjahr: EUR 510,00 / Monat
- Lehrling im 2. Lehrjahr: EUR 770,00 / Monat
- Lehrling im 3. Lehrjahr: EUR 965,00 / Monat
Hinweis:
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