Information zum Kollektivvertragsabschluss für Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen 2024

Gilt für:
Österreichweit

Mitgliederinformation über den KV-Abschluss, gültig ab 1.1.2024

Der Fachverband der Garagen-,Tankstellen- und Serviceunternehmungen informiert über den Abschluss des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Garagen- Tankstellen- und Serviceunternehmungen Österreichs.

Mit dem Sozialpartner (Gewerkschaften GPA und vida) wurde folgendes vereinbart:

I. Rahmenrechtliche Änderungen:

§ 4 Pkt. 1 wird um eine lit. d ergänzt: "Umkleidezeiten gelten, sofern sie im Betrieb anfallen und es sich dabei um den Wechsel dienstnotwendiger Kleidung handelt, als Arbeitszeit."

II. Änderung der Lohn- und Gehaltstabelle:

Die kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter werden ab 1.1.2024 zunächst um einen Prozentsatz in Höhe von 8,9 % und weiters um folgende Fixbeträge, nämlich

in der VG 1 um einen Fixbetrag in Höhe von 20,-- EUR
in der VG 2 um einen Fixbetrag in Höhe von 20,-- EUR
in der VG 3 um einen Fixbetrag in Höhe von 15,-- EUR
in der VG 4 um einen Fixbetrag in Höhe von 15,-- EUR
in der VG 5 um einen Fixbetrag in Höhe von 15,-- EUR
in der VG 6 um einen Fixbetrag in Höhe von 10,-- EUR

erhöht.

Der Kollektivvertragsabschluss gilt für ein Jahr und tritt mit 1.1.2024 in Kraft.

Sie finden die ab 1.1.2024 gültige Lohn- und Gehaltstabelle auf unserer Homepage www.wko.at/gts zum Download.