Information zum KV-Abschluss in der Chemischen Industrie 2020

Gültigkeit:
1.5.2020 - 30.4.2021
Gilt für:
Österreichweit

Die KV-Verhandlungen wurden mit den Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp am 17. Juni 2020 mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:

Geltungstermin: 1. Mai 2020
Laufzeit: 12 Monate


  1. Ist-Löhne/Gehälter:
    Erhöhung um 1,6 %
  2. Mindest-Löhne/Gehälter:
    Erhöhung um 1,6 %
  3. Lehrlingsentschädigungen:
    Erhöhung um 1,6 % 
  4. Schicht- und Nachtarbeitszulagen:
    Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 1,6 % 
  5. Aufwandsentschädigungen und Messegeld (niedrigster Satz):
    Erhöhung um 1,6 %

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Lehrlingen, die vom 16.3.2020 bis 30.6.2020 beim selben Unternehmen beschäftigt sind, ist für ihren besonderen Einsatz und die Arbeitsbelastung während der Covid-19-Pandemie eine einmalige Corona-Zulage gemäß § 124b Z. 350 lit. A EstG i.V.m § 49 Abs. 3 Z.30 ASVG in der Höhe von € 150,- bis spätestens 30.9.2020 auszuzahlen. Unternehmen, für die es wirtschaftlich vertretbar ist, wird empfohlen, die einmalige Corona-Zulage zu erhöhen. 

Teilzeitbeschäftigte erhalten einen aliquoten Anteil an der Zulage entsprechend ihrem Beschäftigungsausmaß laut Dienstvertrag vom Februar 2020.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bei denen die wesentlichen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis beiderseits im gesamten Zeitraum vom 16.3.2020 bis 30.6.2020 ruhen, erhalten keine Corona-Zulage.  

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis seit mindestens 16.3.2020 besteht und die aufgrund einer Kündigung durch das Unternehmen vor Fälligkeit der Corona-Zulage aus dem Unternehmen ausscheiden, erhalten die Prämie bei Beendigung.