KV-Abschluss für Arbeitnehmer/innen der Bäder, Sauna- und Solarienbetriebe Wien 2020

Gilt für:
Wien

Ab 1.1.2020 gelten für die Mitarbeiter der Wiener Sauna-, Solarien- und Bäderbetriebe neue Löhne.

Die Kollektivvertragslöhne werden mit Wirkung von 1.1.2020 um 2,4 % auf die Beträge lt. untenstehender Lohntabelle angehoben.

Die Überzahlung auf den KV-Lohn bleibt in unveränderter Höhe aufrecht. Stichtag für die Ermittlung der Höhe der Überzahlung ist der 30. November 2019.

Neue Kollektivvertragslöhne

 Monatslohn
1. Spezialfacharbeiter€ 1.983,13 
2. Facharbeiter€ 1.908,35
3. Bademeister mit Kurs/angelernter Facharbeiter€ 1.872,16
4. Badewart (Saunawart, Beckenwart)€ 1.809,42
5. Solarienwart€ 1.802,40
6. Kabinenwart, Reinigungskräfte, Hilfsarbeiter€ 1.734,65

Diese Beträge sind Bruttobeträge. 

Wie sind die Erhöhungen vorzunehmen?

Arbeitnehmer, die einen kollektivvertraglichen Lohn beziehen, erhalten ab 1.1.2020 den entsprechenden neuen (oben abgedruckten) kollektivvertraglichen Lohn.

Bei Arbeitnehmern, die einen überkollektivvertraglichen Lohn beziehen, wird die zum 30.11.2019 bestehende Überzahlung zum neuen Mindestlohn hinzugezählt.

Im Rahmenkollektivvertrag wurde in § 18 Abs. 1 die Verfallsfrist von drei auf sechs Monate erhöht.