Information zum KV-Abschluss für Dienstnehmer in Autobusbetrieben 2020

Gilt für:
Österreichweit

Die Kollektivvertragsverhandlungen mit der Gewerkschaft VIDA wurden am 04.12.2019 mit folgendem Ergebnis abgeschlossen: 

1. Die Stundenlöhne werden in allen Kategorien um 2,30% angehoben. 

2. Spesenvergütungen für Fahrtätigkeiten  

Inlandsfahrten

  • Der Stundensatz für die Spesenvergütung im Gelegenheitsverkehr bei Fahrtätigkeit wird auf € 2,04 (neues Tagesgeld somit € 24,48) angehoben.
  • Der Stundensatz für die Spesenvergütung im Linienverkehr bei Fahrtätigkeit wird auf € 1,60 (neues Tagesgeld somit € 19,20) angehoben.
  • Die Nächtigungsgebühr beträgt € 4,75.

Auslandsfahrten

  • Der Stundensatz für Auslandsfahrten im Gelegenheitsverkehr beträgt unverändert € 2,89 (Taggeld somit € 34,68).
  • Der Stundensatz für Auslandsfahrten im Linienverkehr wird auf € 1,97 (Tagesgeld somit  € 23,64) angehoben. 
  • Die Nächtigungsgebühr beträgt € 4,75.

3. Zulage für Garagenarbeiter: Die Zulage wird ebenfalls um 2,30% angehoben.

4. Artikel VII: Kündigungsfristen:
Es ist gelungen, das Autobusgewerbes als "Saisonbranche" zu definieren. Die Kündigungsfristen und Kündigungstermine bleiben daher auch ab 1.1.2021 unverändert aufrecht. Ohne diese Änderung würden die Kündigungsfristen des Angestelltengesetzes in Kraft treten. Kündigungen wären in diesem Fall nur mehr vierteljährlich zum Ende des jeweiligen Quartals unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist möglich, es sei denn, es wird als Kündigungstermin einzelvertraglich der 15. oder Letzte des Kalendermonats vereinbart. Artikel VII wurde entsprechend ergänzt.

5. Artikel III/3: Verbot der Installation/Betätigung von Abschaltvorrichtungen zur Umgehung von Assistenzsystemen: 
In Punkt III/3 wird folgender Text ergänzt: "Lenkern ist es ausdrücklich verboten, Vorrichtungen zu betätigen oder eigenmächtig zu installieren, die vorhandene Assistenzsysteme außer Kraft setzen, deaktivieren oder so zu betätigen, dass deren ordnungsgemäße Wirkungsweise außer Kraft gesetzt und die Verkehrssicherheit gefährdet wird." 

6. Artikel XVIa: Die bestehende Karenzregelung wird an die seit 1.8.2019 gültige gesetzliche Neuregelung angepasst. 
Es wird dazu folgender neuer Punkt 2 ergänzt: "Für Geburten ab dem 1.8.2019 richtet sich die Anrechnung von Karenzzeiten im laufenden Dienstverhältnis nach § 15f Mutterschutzgesetz (MSchG) idF des BGBl 68/2019 (MSchG) in Verbindung mit § 7c Väterkarenzgesetz (VKG)." 

7. Artikel XII: Dienstverhinderungen: 
Der Vida wurde bei Geburten ein zusätzlicher bezahlter dienstfreier Arbeitstag zugestanden. (statt bisher einem Arbeitstag stehen dem Dienstnehmer ab 1.1.2020 ZWEI Arbeitstage zu) 

8. Zusammenrechnung von Zuschlägen/Zulagen: 
Auf Wunsch der Vida wurde die bestehende Formulierung des Kollektivvertrages (V/Punkt 4) geändert und lautet nun wie folgt: „Bei zeitlichem Zusammentreffen von Zuschlägen oder von Zuschlägen mit Zulagen wird jeweils nur der/die höhere bezahlt.“

9. Lohntabelle für 2020: 

1. Lohntafel 

ArbeitskategorienStundenlohn in €Wochenlohn in € (Stundenlohn x 40)Monatslohn in € (Wochenlohn x 4,33)
Kraftfahrer 
Kraftfahrer im 1. Betriebszugehörigkeitsjahr€ 12,94€ 517,60€ 2.241,21
Kraftfahrer vom 2. bis 10. Betriebszugehörigkeitsjahr€ 12,98€ 519,20€ 2.248,14
Kraftfahrer vom 11. bis 20. Betriebszugehörigkeitsjahr€ 13,07€ 522,80€ 2.263,72
Kraftfahrer ab dem 21. Betriebszugehörigkeitsjahr€ 13,19€ 527,60€ 2.284,51
Berufskraftfahrer 
Berufskraftfahrer
mit bestandener Lehrabschlussprüfung im 1. Betriebszugehörigkeitsjahr
€ 12,98€ 519,20€ 2.248,14
Berufskraftfahrer
mit bestandener Lehrabschlussprüfung vom 2. bis 10. Betriebszugehörigkeitsjahr
€ 13,07€ 522,80€ 2.263,72
Berufskraftfahrer
mit bestandener Lehrabschlussprüfung vom 11. bis 20. Betriebszugehörigkeitsjahr
€ 13,19€ 527,60€ 2.284,51
Berufskraftfahrer
mit bestandener Lehrabschlussprüfung ab dem 21. Betriebszugehörigkeitsjahr
€ 13,32€ 532,80€ 2.307,02
Facharbeiter 
Facharbeiter im 1. Betriebszugehörigkeitsjahr€ 11,82€ 472,80€ 2.047,22
Facharbeiter im 2. bis 10. Betriebszugehörigkeitsjahr€ 11,89€ 475,60€ 2.059,35
Facharbeiter vom 11. bis 20. Betriebszugehörigkeitsjahr€ 11,99€ 479,60€ 2.076,67
Facharbeiter ab dem 21. Betriebszugehörigkeitsjahr€ 12,05€ 482,00€ 2.087,06
 
Angelernte Arbeiter, die im Werkstättenbetrieb verwendet werden€ 11,25€ 450,00€ 1.948,50
Garagenvorarbeiter€ 11,82€ 472,80€ 2.047,22
Garagenarbeiter, Tankwarte, Kassiere, usw.€ 9,94€ 397,60€ 1.721,61

Die Beträge sind jeweils Bruttobeträge.

Der neue KV ist mit 1. Jänner 2020 in Kraft getreten.