Information zum KV-Abschluss der Arbeitskräfteüberlassung 2021
- Gilt für:
- Österreichweit
Das Verhandlungsergebnis im Überblick
Ergebnis der Lohnverhandlungen vom 26. März 2021 des Kollektivvertrages für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung abgeschlossen zwischen der Gewerkschaft PRO-GE und dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister.
1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne in EURO
Kollektivvertragslöhne (Mindeststundenlöhne) (gültig ab 1.1.2021)
Beschäftigungsgruppe | Mindeststundenlöhne ab 1.1.2021 |
---|---|
BG F Techniker | € 19,28 |
BG E Qualifizierter Facharbeiter | € 15,65 |
BG D Facharbeiter | € 13,60 |
BG C Qualifizierte Arbeitnehmer | € 12,14 |
BG B Angelernte Arbeitnehmer | € 10,80 |
BG A Ungelernte Arbeitnehmer | € 10,64 |
Dies entspricht einer Erhöhung von 1,45 % (BG A zzgl. € 0,10).
Der neue KV-Mindestmonatslohn beträgt somit 1.781,14 Euro.
Hinsichtlich der Erhöhung der Zulagen und Zuschläge wird auf den Kollektivvertrag für das Metallgewerbe verwiesen (vgl. Abschnitt VII Z 2).
2. Der Anhang II "Aufrechterhaltung der Überzahlung" bleibt unverändert.
3. Geltungstermin
Geltungsbeginn ist der 1.1.2021
Für den Fachverband der gewerblichen Dienstleister
Marcus Kleemann
Fachverbandsobmann
Mag. Thomas Kirchner
Fachverbandsgeschäftsführer
FGO Heidi Blaschek
Bundesvorsitzende
Personaldienstleister
Für die Gewerkschaft PRO-GE
Peter Schleinbach
Bundessekretär
Klaus Mayerhofer
Bundesbranchenvorsitzender
Thomas Grammelhofer
Bundesbranchensekretär
Mara Markovic
Bundesbranchensekretärin
Wien, am 26.3.2021