Information zum KV-Abschluss der Arbeitskräfteüberlassung 2021

Gilt für:
Österreichweit

Das Verhandlungsergebnis im Überblick


Ergebnis der Lohnverhandlungen vom 26. März 2021 des Kollektivvertrages für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung abgeschlossen zwischen der Gewerkschaft PRO-GE und dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister.

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne in EURO

Kollektivvertragslöhne (Mindeststundenlöhne) (gültig ab 1.1.2021)

BeschäftigungsgruppeMindeststundenlöhne ab 1.1.2021
BG F Techniker € 19,28
BG E Qualifizierter Facharbeiter € 15,65
BG D Facharbeiter € 13,60
BG C Qualifizierte Arbeitnehmer € 12,14
BG B Angelernte Arbeitnehmer € 10,80

BG A Ungelernte Arbeitnehmer
(im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit)

€ 10,64

Dies entspricht einer Erhöhung von 1,45 % (BG A zzgl. € 0,10).

Der neue KV-Mindestmonatslohn beträgt somit 1.781,14 Euro.

Hinsichtlich der Erhöhung der Zulagen und Zuschläge wird auf den Kollektivvertrag für das Metallgewerbe verwiesen (vgl. Abschnitt VII Z 2).

2. Der Anhang II "Aufrechterhaltung der Überzahlung" bleibt unverändert.

3. Geltungstermin

Geltungsbeginn ist der  1.1.2021


Für den Fachverband der gewerblichen Dienstleister

Marcus Kleemann

Fachverbandsobmann

Mag. Thomas Kirchner

Fachverbandsgeschäftsführer

FGO Heidi Blaschek

Bundesvorsitzende
Personaldienstleister


Für die Gewerkschaft PRO-GE

Peter Schleinbach

Bundessekretär

Klaus Mayerhofer

Bundesbranchenvorsitzender

Thomas Grammelhofer

Bundesbranchensekretär

Mara Markovic

Bundesbranchensekretärin


Wien, am 26.3.2021