Information zum KV-Abschluss 2018 für Arbeiter/innen in Speditionen und Lagereibetrieben

Gilt für:
Österreichweit

Im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen konnten die massiven Forderungen der Gewerkschaft u.a. auf Verkürzung der Normalarbeitszeit und Einführung einer 6. Urlaubswoche abgewehrt, sowie der Text des Kollektivvertrages hinsichtlich veralteter Formulierungen und Systematik überarbeitet werden. 

1. Die Kollektivvertragslöhne, die Lehrlingsentschädigungen und die Zulagen werden am 1.4.2018 um 2,6 % angehoben.

Punkt C. der Lohnordnung zu den Überzahlungen bleibt bestehen wie folgt: 

Die Ist-Löhne der Arbeiter sind am 01. April 2018 um jenen Eurobetrag zu erhöhen, um den der jeweilige kollektivvertragliche Lohnsatz am 01. April 2018 angehoben wird (für Teilzeitbeschäftigte aliquot).

Der lohnrechtliche Teil dieses Kollektivvertrages hat eine Laufzeit bis 31.3.2019.

2. Rahmenrechtliche Änderungen im groben Überblick:

  • In schwierigen Verhandlungen ist es gelungen, Arbeiten an Samstagen und Feiertagen zu ermöglichen; die Eckpunkte sind:
    • Welche Tätigkeiten? Kommissionierung, Be- und Entladung, Umschlagstätigkeiten, Tätigkeiten durch Professionisten. 
    • Welche Tage wurden geöffnet? – Alle Samstage – Feiertage, außer 25.12, 1.1., 1.5. und ausgenommen Feiertage, die auf einen Sonntag fallen.
    • Welche Zuschläge sind zu beachten?
      – 50 % Zuschlag für Arbeiten an Samstagen ab 18 Uhr, 
      – 50 % Zuschlag für Arbeiten an Feiertagen zwischen 6-18 Uhr, 
      – 100 % Zuschlag für Arbeiten an Feiertagen zw. 0 und 6 Uhr und zw. 18 und 24 Uhr,
      – 50 % Zuschlag für Überstunden am Samstag zwischen 13 und 22 Uhr,
      – 100% Zuschlag für Überstunden am Samstag zwischen 22 und 24 Uhr,
      – 100% Zuschlag für Überstunden an Feiertage.

    Die Detailregelungen werden in Kürze auf www.wko.at/spediteure zu finden sein.
  • Art X Ziffer 2: Die Begrenzung der Weiterzahlung des Lohnes bei Dienstverhinderungen durch Vorladung zu Behörden oder durch ambulatorische Behandlung für höchstens 40 Stunden pro Dienstjahr wird im Hinblick auf die diesbezügliche gesetzliche Gleichstellung von Arbeiter und Angestellten gestrichen; 
  • Art VII Ziffer 4 b: Der Grundstundenlohn für die Überstundenentlohnung beträgt nunmehr 1/166 anstelle von 1/168 des Monatslohnes.
  • Neue Regelung zur Anrechnung von Vordienstzeiten in der Berufsgruppe 7: Nachgewiesene Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern, die den Tätigkeiten der Berufsgruppe 7 entsprechen, werden mit max. 6 Jahren angerechnet.
  • Die Berufsgruppen 5 und 7 werden modifiziert:
    • Die Berufsgruppe 5 wird ergänzt durch: "Förderbandarbeiter und Be- und Entlader im Paketdienst, sowie Copacker".
    • Die Berufsgruppe 7 erhält einen Zusatz zur Klarstellung: "Professionisten mit Lehrabschlussprüfung (Facharbeiter mit Verwendung im erlernten Beruf)".

Die errechneten Lohntabellen sowie die neuen Texte finden Sie online unter www.wko.at/spediteure.