Information zum KV-Abschluss 2019 für Angestellte in Spedition und Logistik

Gilt für:
Österreichweit

Gehaltsrechtliches Verhandlungsergebnis

Die Kollektivvertragsgehälter werden am 1.4.2019 um 2,6 % (auf die nächsten 10 Cent gerundet) angehoben.

Alle Angestellten, die am 1.4.2019 in Unternehmen beschäftigt sind, erhalten als einmalige zusätzliche Abgeltung für das Kalenderjahr 2018 eine Einmalzahlung von 100,– € brutto. Den am 1.4.2019 im Unternehmen beschäftigten Teilzeitkräften gebührt diese Einmalzahlung im anteiligen, ihrer vereinbarten Normalarbeitszeit entsprechenden Ausmaß. Die Auszahlung erfolgt mit dem Aprilgehalt.  

Hinsichtlich der Überzahlungen gilt, dass am 1.4.2019 die am 31.3.2019 bestehenden Ist-Gehälter um jenen Euro-Betrag zu erhöhen sind,  um den der jeweilige kollektivvertragliche Mindestsatz am 1.4.2019 angehoben wird (für Teilzeitbeschäftigte aliquot).  

Die Lehrlingsentschädigungen, sowie die Prämien für Lehrabschlussprüfungen werden wie folgt erhöht:

  1. Lehrjahr ........ 650,– €   
  2. Lehrjahr ........ 820,– €   
  3. Lehrjahr ........ 1.100,– €  
  4. Lehrjahr ........ wie 1. Berufsjahr 

Prämie für ausgezeichneten Lehrabschluss ...... 300,– €
Prämie für guten Erfolg bei Lehrabschluss ........ 150,– €  

Der gehaltsrechtliche Teil dieses Kollektivvertrages hat eine Laufzeit bis 31.3.2020. 

Die aktuellen Gehaltstabellen sind in Kürze online verfügbar bzw. dann auch im Kollektivvertrag abgebildet.

Änderungen in den rahmenrechtlichen Bestimmungen

  1. Erweiterung des Durchrechnungszeitraums in § 6 Normalarbeitszeit 4.1.1. und Übertragungsmöglichkeit von Zeitguthaben in den nächsten Durchrechnungszeitraum

    "Der festgelegte Durchrechnungszeitraum beträgt höchstens 6 Monate."  

    Ergänzung um einen neuen letzten Satz:
    "Am Ende eines Durchrechnungszeitraumes noch offene Zeitguthaben (die aus der Überschreitung der 40-stündigen durchschnittlichen Normalarbeitszeit im Durchrechnungszeitraum resultieren) können bis zu einem Höchstausmaß von 20 Stunden pro Durchrechnungszeitraum in den jeweils nächsten Durchrechnungszeitraum übertragen werden. Zeitguthaben, die nicht mehr übertragen werden können, sind als Überstunden mit einem 50%igen Zuschlag abzugelten." 
  2. Erweiterung der Dienstverhinderungsgründe in §12 
    1.9. bei Eintritt des leiblichen Kindes oder des Adoptivkindes in die Volksschule… der erste Schultag 
    1.10. beim erstmaligen Antritt zum letzten Teil der Führerscheinprüfung für die Klassen B oder C … der Prüfungstag 
  3. Anrechnung von Karenzen 
    "Karenzzeiten im laufenden Dienstverhältnis nach dem MSchG / VKG werden für Geburten ab dem 1.4.2019 im Ausmaß von insgesamt höchstens 24 Monaten für das Kriterium der Seniorität, auf das Urlaubsausmaß, für die Berechnung der Kündigungsfristen sowie für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall) angerechnet. Karenzzeiten, die bereits vor dem 1.4.2019 im laufenden Arbeitsverhältnis angerechnet wurden, sind bei der Berechnung des Höchstausmaßes von 24 Monaten zu berücksichtigen und steht eine Anrechnung dieser Zeiten daher nicht zusätzlich zu."

    "Zeiten von Pflegekarenzen gem. § 14c AVRAG, die ab dem 1.4.2019 entstehen, werden im Ausmaß von insgesamt höchstens 3 Monaten für das Kriterium der Seniorität, auf das Urlaubsausmaß, für die Berechnung der Kündigungsfristen sowie für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall) angerechnet. Pflegekarenzzeiten, die bereits vor dem 1.4.2019 im laufenden Arbeitsverhältnis angerechnet wurden, sind bei der Berechnung des Höchstausmaßes von 3 Monaten zu berücksichtigen und steht eine Anrechnung dieser Zeiten daher nicht zusätzlich zu.“

    "Im Falle einer Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgelts gem. §§ 14a, 14b AVRAG, die ab dem 1.4.2019 vereinbart wird, werden diese Zeiten im Ausmaß von insgesamt 6 Monaten für das Kriterium der Seniorität, auf das Urlaubsausmaß, für die Berechnung der Kündigungsfristen sowie für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall) angerechnet." 

Im Rahmen der diesjährigen Kollektivvertragsverhandlung konnten die massiven Forderungen der Gewerkschaft u.a. auf Verkürzung der Normalarbeitszeit auf 38,5 Wochenstunden, Ausweitung des Urlaubsanspruches, sowie Rechtsanspruch auf Altersteilzeit abgewehrt werden. Stattdessen wurde ein für die Dienstgeber äußerst maßvoller Abschluss erwirkt, inklusive einer Erweiterung der Flexibilität im Arbeitszeitrecht.

Der überarbeitete KV-Text steht online unter www.wko.at/spediteure zur Verfügung. In gedruckter Form ist er über https://webshop.wko.at/ bestellbar.