Information zum KV-Abschluss für Angestellte im Metallgewerbe 2020
- Gilt für:
- Österreichweit
Bei den Mindest- und Ist-Gehältern wurde eine Erhöhung um 2,40 % ausverhandelt, lediglich in der Verwendungsgruppe I, 1. Und 2. Verwendungsgruppenjahr, wurde das Mindestgehalt mit 1.500,-- Euro festgesetzt.
Lehrlingsentschädigungen, Sondervergütung gem. § 6RKV und Reiseaufwandsentschädigungen (ausgenommen Kilometergeld) steigen um 2,40 %.
Das Ergebnis im Detail:
1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter
- Erhöhung der Mindestgrundgehälter in der Verwendungsgruppe I, im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr auf € 1.500,--,
- Erhöhung der Mindestgrundgehälter in den Verwendungsgruppen I bis VI um 2,40 %,
- Erhöhung der Mindestgrundgehälter in der Meistergruppe um 2,40 %.
2. Erhöhung der IST-Gehälter in
- Erhöhung der IST-Gehälter in den Verwendungsgruppen I bis VI um 2,40 %,
- Erhöhung der IST-Gehälter in der Meistergruppe um 2,40 %.
3. Sondervergütung
Erhöhung der Sondervergütung gem. § 6 RKV um 2,40 %.
4. Reiseaufwandsentschädigung
Erhöhung der Reiseaufwandsentschädigungen (ohne Kilometergeld) um 2,40 %.
5. Lehrlingsentschädigungen
Erhöhung der monatlichen Lehrlingsentschädigungen um 2,40%.
6. Rahmenrechtliche Änderungen
Rahmenrechtliche Änderungen ab 1.1.2020: Keine
Wirksamkeit ab 1.1.2020