Kollektivvertragsabschluss PROPAK 2025
- Gilt für:
- Österreichweit
I. Basisinformationen Lohn- und Gehaltsabschluss 2025
der Fachverband PROPAK hat nach schwierigen Verhandlungen am 11. Februar 2025 mit der Gewerkschaft der Privatangestellten
- eine Erhöhung der Gehälter der Angestellten der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton um KV / IST + 2,9 %,
- und eine Erhöhung der Löhne der ArbeiterInnen der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton um KV / IST + 2,9 %
vereinbart.
Die Abschlüsse werden bei wöchentlicher Lohnzahlung zum Termin 3. März 2025 und bei monatlicher Lohn- bzw. Gehaltszahlung zum Termin 1. März 2025 wirksam.
II. Lohnabschluss PROPAK-Industrie
1. Lohntabellen
In der Beilage übermitteln wir Ihnen die neuen Lohntabellen. Die Erhöhungsbeträge pro Stunde ergeben sich durch Aliquotierung.
Erläuterung zur Durchführung der Erhöhung bei IST-Löhnen:
Die effektiven Stundenlöhne (IST-Löhne) werden um 2,9 % erhöht. Wird der neue Kollektivvertragslohn dadurch nicht erreicht, gilt dieser.
2. Nachtschichtzuschlag
Der Nachtschichtzuschlag wird auf Basis von 10 Stundeneinheiten ausgedrückt und wird um 3,9 % erhöht. Er beträgt hinkünftig € 48,57. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil.
3. Schmutzzulage
Die Schmutzzulage gemäß § 10 Punkt 5 PROPAK Kollektivvertrag wird auf Basis von 10 Stundeneinheiten ausgedrückt und beträgt € 7,51. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil.
4. Betriebserfahrungszulage
Die Betriebserfahrungszulage wird um 2,9 % erhöht und beträgt für Facharbeiter € 12,81 und für sonstige Arbeiter € 9,38 pro Woche. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil. Bei Auszahlung auf Stundenbasis wird auf ganze Cent aufgerundet.
5. Lehrlingseinkommen
Das Lehrlingseinkommen für gewerbliche Lehrlinge wird gestaffelt erhöht: um 3,9 % für das 1. Lehrjahr, 3,4 % für das 2. und 3. Lehrjahr und 2,9 % für das 4. Lehrjahr. Der Prozentsatz gilt jeweils für beide Tabellen. Das Lehrlingseinkommen beträgt nunmehr:
1. März 2025 | Tabelle I | Tabelle II |
---|---|---|
1. Lehrjahr | € 931,54 | € 1.191,63 |
2. Lehrjahr | € 1.157,38 | € 1.503,12 |
3. Lehrjahr | € 1.503,12 | € 1.869,74 |
4. Lehrjahr (auch bei Doppellehre) | € 2.010,57 | € 2.162,77 |
Vorlehre | € 969,81 |
6. Heimarbeiter-Löhne
Die Heimarbeiter-Löhne werden auf Basis der wöchentlichen Normalarbeitszeit festgesetzt und betragen:
ab 1. März 2025 | |
---|---|
für Kartonagenheimarbeiter | € 384,30 |
für Papierkonfektionsarbeiter | € 352,00 |
für Lampenschirmheimarbeiter | € 403,35 |
für Wellpappeheimarbeiter | € 395,84 |
7. Rahmenrecht
7.1. Reiseaufwandsentschädigung Inland
Die Reiseaufwandsentschädigung Inland wird um 2,9 % erhöht (Taggeld, Nachtgeld) und steht zu wie folgt:
ArbeitnehmerInnen der Lohngruppen | Taggeld 1.3.2025 | Nachtgeld 1.3.2025 | Volle Reiseaufwands-entschädigung (Tag- und Nachtgeld) |
---|---|---|---|
mindestens | |||
LG 3-6 | € 59,24 | € 32,84 | € 92,08 |
LG 1-2 | € 59,24 | € 34,66 | € 93,90 |
7.2. Reiseaufwandsentschädigung Ausland
Die Reiseaufwandsentschädigungen Ausland werden um 2,9 % erhöht. Die neuen Sätze finden Sie in den Tabellen im Anhang.
8. Geltungsbeginn und Laufzeit
Sowohl die IST-Erhöhung als auch die neuen Kollektivvertragslöhne treten bei wöchentlicher Abrechnung mit 3. März 2025 und bei monatlicher Abrechnung mit 1. März 2025 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt werden der neue Nachtschichtzuschlag, die Schmutzzulage, die Betriebserfahrungszulage, die Lehrlingseinkommen und die Lohnsätze für Heimarbeiter wirksam.
Die Vereinbarungen haben eine Laufzeit von 12 Monaten.
9. Erläuterungen
- Alle Bezugnahmen des Rahmenkollektivvertrages auf Stundenlohn, Betriebserfahrungszulage/Stunde und Zulagen/Stunde bleiben weiterhin aufrecht.
- Die in den Lohntabellen genannten Beträge sowie die Betriebserfahrungszulage gelten jeweils für die im Kollektivvertrag genannte wöchentliche Normalarbeitszeit (38 Stunden).
Stundenlohn und Betriebserfahrungszulage/Stunde ergeben sich durch Division der auf wöchentlicher Basis angegebenen Sätze durch die kollektivvertragliche wöchentliche Normalarbeitszeit (Wochenbasis durch 38). - Bei Auszahlung der BEZ auf Stundenbasis wird der Betrag auf volle Cent aufgerundet.
- Nachtschichtzuschlag und Schmutzzulage werden in Zehnstundeneinheiten angegeben. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil.
- Die Lohnverrechnung erfolgt wie bisher auf Stundenbasis.
III. Gehaltsabschluss PROPAK- Industrie
1. Gehaltsordnung
In der Beilage übermitteln wir Ihnen die ab 1. März 2025 für Angestellte der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton geltende Gehaltsordnung.
2. Lehrlingseinkommen
Das Lehrlingseinkommen für kaufmännische Lehrlinge wird gestaffelt erhöht: um 3,9 % für das 1. Lehrjahr, 3,4 % für das 2. und 3. Lehrjahr und 2,9 % für das 4. Lehrjahr. Der Prozentsatz gilt jeweils für beide Tabellen. Das Lehrlingseinkommen beträgt nunmehr:
1. März 2025 | Tabelle I | Tabelle II |
---|---|---|
1. Lehrjahr | € 931,54 | € 1.191,63 |
2. Lehrjahr | € 1.157,38 | € 1.503,12 |
3. Lehrjahr | € 1.503,12 | € 1.869,74 |
4. Lehrjahr | € 2.010,57 | € 2.162,77 |
Vorlehre | € 969,81 |
3. Rahmenrecht
3.1. Reiseaufwandsentschädigung Inland
Die Sätze für die Reiseaufwandsentschädigung (Inland) werden um 2,9 % erhöht und betragen:
Angestellte der Verwendungsgruppe | Taggeld | Nachtgeld | Volle Reiseaufwands- entschädigung |
---|---|---|---|
mindestens | |||
I bis III und MI | € 59,24 | € 32,84 | € 92,08 |
IV, IVa, M II und M III | € 59,24 | € 34,66 | € 93,90 |
V, Va | € 64,66 | € 34,66 | € 99,32 |
VI | € 73,89 | € 34,66 | € 108,55 |
3.2. Reiseaufwandsentschädigung Ausland
Die Reiseaufwandsentschädigungen Ausland werden mit 2,9 % erhöht. Die neuen Sätze finden Sie in der Tabelle im Anhang.
4. Geltungsbeginn und Laufzeit
Sowohl die IST-Gehaltserhöhung als auch die neuen Kollektivvertragsgehälter treten mit 1. März 2025 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt werden die neuen Lehrlings- und Reiseaufwandsentschädigungen wirksam.
Die Vereinbarungen haben eine Laufzeit von 12 Monaten.
IV. Gemeinsame Vereinbarungen
1. Erhöhung des Kilometergeldes
1.1 Angestellte
Das Kilometergeld nach dem Zusatzkollektivvertrag über die Verrechnung von Kilometergeld für Personenkraftwagen § 2 Abs. 3 wird einheitlich auf 50 Cent/km angehoben.
1.2 Arbeiter
Der Zusatzkollektivvertrag über die Verrechnung von Kilometergeld für Personenkraftwagen wird für Arbeiter übernommen, das Kilometergeld wird ebenfalls mit 50 Cent/km festgesetzt.
2. Gespräche zur redaktionellen Überarbeitung des Kollektivvertrags
Mit der Gewerkschaft GPA wurde vereinbart, Gespräche zur redaktionellen Überarbeitung des PROPAK-Kollektivvertrags aufzunehmen. Die Bedingungen dafür sind folgende:
- Keine Kostenauswirkung
- Nennung von 3 Beispielen im Vorfeld.