Information zum Kollektivvertragsabschluss für Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner 2024
- Gilt für:
Protokoll zum Kollektivvertragsabschluss 2024 für die Karosseriebauer
Die Kollektivvertragsverhandlungen zwischen der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik und der Gewerkschaft Bau-Holz, führten am 3. Mai 2024 zu einem Abschluss für den Bereich der Arbeiter im Kollektivvertrag für das holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe in der für Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner geltenden Fassung.
Folgendes Ergebnis wurde erzielt:
1. Lohnrechtlicher Teil
Die Kollektivvertragslöhne werden ab 1.5.2024 wie folgt festgesetzt:
Lohngruppe | Lohn ab 1.5.2024 |
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I Spezialfacharbeiter | 15,00 Euro |
II Facharbeiter nach dem 2. Jahr | 14,35 Euro |
III Facharbeiter nach dem 1. Jahr | 13,10 Euro |
IV Facharbeiter im ersten Jahr | 12,70 Euro |
V Hilfskraft | 12,70 Euro |
Akkordlöhne, Prämien und Stücklöhne werden per 1.5.2024 um 7,15 % erhöht.
Die Lehrlingseinkommen werden wie folgt neu festgesetzt:
Lehrjahr | Lehrlingseinkommen monatlich |
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1. Lehrjahr | 810 Euro |
2. Lehrjahr | 1.020 Euro |
3. Lehrjahr | 1.240 Euro |
4. Lehrjahr | 1.400 Euro |
Die Kollektivvertragslöhne, Lehrlingseinkommen, Akkordlöhne, Prämien und Stücklöhne werden per 1.5.2025 für eine Laufzeit von 12 Monaten um die prozentuelle Veränderung der durchschnittlichen Inflationsrate erhöht, wobei der Berechnung die von der Statistik Austria ausgewiesenen Werte März 2024 bis Februar 2025 (VPI 2020) zugrunde gelegt werden.
Bei der Errechnung der Lohnsätze findet jeweils die kollektivvertragliche Rundungsregelung Anwendung, d.h. es wird auf einen Cent genau kaufmännisch gerundet.
Die bestehenden Parallelverschiebungsklauseln bleiben für beide Jahre aufrecht.
Der Kollektivvertrag beginnt seine Wirksamkeit am 1.5.2024 bzw. 1.5.2025. Die Lohnsätze gelten bis 30.4.2025 bzw. 30.4.2026. (ausgenommen Mitarbeiter:innenprämie).
2. Neue Lohnordnung ab 1.5.2025
Bei einer Einstufung bzw. einer Umstufung in die neuen Lohngruppen sind folgende neuen kollektivvertraglichen Stundenlöhne festgesetzt und als Basis für die Ermittlung der Überzahlung heran zuziehen:
KV-Lohn der neuen Lohngruppen: | Stundenlohn |
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I | 15,00 Euro |
II | 14,35 Euro |
III | 13,10 Euro |
IV | 12,70 Euro |
Diese nach der erfolgten Umstufung (Einstufung) geltenden kollektivvertraglichen Stundenlöhne werden per 1. Mai 2025 wie folgt erhöht:
Lohngruppe | Stundenlohn per 1. Mai 2025 |
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I Spitzenfacharbeiter | 15,00 Euro plus VPI gem. Punkt 1 |
II Facharbeiter:in mit LAP | 14,35 Euro plus VPI gem. Punkt 1 |
III Angelernte Tätigkeiten | 13,10 Euro plus VPI gem. Punkt 1 |
IV Arbeitnehmer:in ohne Zweckausbildung | 12,70 Euro plus VPI gem. Punkt 1, jedenfalls aber 13,28 Euro. |
Für die Umstufung in die neuen Lohngruppen gelten die der Lohnordnung angehängten Umstufungsbestimmungen.
3. Betrachtungszeitraum des Verbraucherpreisindexes für die KV - Verhandlungen
Es wird festgelegt, dass der Betrachtungszeitraum des Verbraucherpreisindexes für zukünftige Verhandlungen März des Vorjahres bis Februar des Abschlussjahres ist.
4. Rahmenrechtsänderungen
Eine Ermächtigung zur freiwilligen Auszahlung einer steuer- und sozialversicherungsfreien Mitarbeiter:innenprämie wird in der Lohnordnung rückwirkend mit 1. Jänner für das Kalenderjahr 2024 vereinbart. Diese Mitarbeiter:innenprämie wird bei der Bemessung der Sonderzahlungen nicht berücksichtigt.
§ 17 Abs. 2. lautet wie folgt neu:
Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des/der Arbeitnehmers: in, gebührt den gesetzlichen Erben, zu deren Erhaltung der/die verstorbene Arbeitnehmer:in zur Zeit des Ablebens gesetzlich verpflichtet war, die Abfertigung zur Gänze.
5. Gemeinsame Interpretation bzgl. § 1154 b Abs. 5 ABGB
Die Rechtsansicht der Sozialpartner ist, dass der erstmalige Antritt zur Führerscheinprüfung B einen persönlichen Dienstverhinderungsgrund gem. § 1154 b Abs. 5 ABGB darstellt.
Wien, am 3. Mai 2024
Bundesinnung der Fahrzeugtechnik
Mst. Manfred Kubik
Bundesinnungsmeister-Stv.
Dipl.- Ing. Christian Atzmüller
Bundesinnungsgeschäftsführer
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Bau-Holz
Abg.z.NR Josef Muchitsch
Bundesvorsitzender
Mag. Herbert Aufner
Bundesgeschäftsführer