Information zum Kollektivvertragsabschluss für Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner 2022

Gilt für:
Österreichweit

Protokoll zum Kollektivvertragsabschluss 2022 für die Karosseriebauer

Die Kollektivvertragsverhandlungen zwischen der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik und der Gewerkschaft Bau-Holz, führten am 2. Mai 2022 zu einem Abschluss für den Bereich der Arbeiter im Kollektivvertrag für das holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe in der für Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner geltenden Fassung.

Folgendes Ergebnis wurde erzielt:

1. Lohnrechtlicher Teil

Die Kollektivvertragslöhne, Lehrlingseinkommen, Akkordlöhne, Prämien und Stücklöhne werden per 1.5.2022 um 4,00 % erhöht.

Bei der Errechnung der Lohnsätze findet jeweils die kollektivvertragliche Rundungsregelung Anwendung, d.h. es wird auf einen Cent genau kaufmännisch gerundet.

Die bestehenden Parallelverschiebungsklauseln bleiben aufrecht.

Der Kollektivvertrag beginnt seine Wirksamkeit am 1.5.2022. Die Lohnsätze gelten bis 30.04.2023.

2. Rahmenrechtsänderungen

Das Weihnachtsremuneration beträgt bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu fünf Jahren 3,5 Wo­chenlöhne bzw. Lehrlingseinkommen; nach einer Betriebszugehörigkeit von vollen fünf Jahren 4,33 Wochenlöhne bzw. Lehrlingseinkommen.

3. Arbeitsgruppe

Die Sozialpartner einigen sich auf die Einführung einer Arbeitsgruppe zu den Themen Anspruch auf voll bezahlte Freizeit am 24. und 31.12. mit dem Ziel der Umsetzung bis 2024, Weihnachtsremuneration in Höhe von 4,33 Wochenlöhnen bzw. Lehrlingseinkommen, höhere Lehrlingseinkommen für volljährige Lehrlinge.

Es wird vereinbart, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe bis 31.10.2022 den Sozialpartnerspitzen vor­ zulegen.

4. Empfehlungen

Die Sozialpartner empfehlen, sofern es den Betrieben wirtschaftlich möglich ist, von der Möglich­keit einer Bonuszahlung als Kompensation für die gestiegenen Lebenshaltungskosten von mindes­tens 150 Euro Gebrauch zu machen.


Wien, am 2. Mai 2022

Muchitsch

Kubik

Aufner

Atzmüller