Information zum Kollektivvertragsabschluss für die Binnenschifffahrt 2025
- Gilt für:
- Österreichweit
Die Kollektivvertragsverhandlungen für Beschäftigte in der Binnenschifffahrt (gültig für europäische Wasserstraßen/nicht gültig für Fähren, Bootsvermietungen, Wasserschischulen, Baggereibetriebe und Schifffahrtsunternehmen auf österreichischen Binnenseen) mit der Gewerkschaft VIDA wurden am 16.12.2024 mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:
1. Alle Gehaltstabellen sowie Lehrlingseinkommen "Landdienst/Schiffsdienst":
Ab 1.1.2025 werden die KV-Löhne, Zulagen sowie die Lehrlingseinkommen linear um 3,50 % erhöht.
2. Urlaub: Die Sozialpartner sind überein gekommen, den Urlaubsanspruch für alle beschäftigten Dienstnehmer neu zu regeln.
- Ab einer Dienstzeit von 5 Dienstjahren erhält der Bedienstete einen zusätzlichen Urlaubstag (also 5 Wochen + 1 Urlaubstag).
- Ab einer Dienstzeit von 25 Dienstjahren erhält der Bedienstete ebenfalls einen zusätzlichen Urlaubstag (also 6 Wochen + 1 Urlaubstag)
Die endgültige Formulierung wird mit der Gewerkschaft Vida gerade noch abgestimmt.
3. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird eine Bestimmung zur Einstufung von "PraktikantInnen" im KV ergänzt. Die Bestimmung wird lauten:
§ 16b: PraktikantInnen:
PraktikantInnen haben Anspruch auf einen Lohn bzw. ein Gehalt in Höhe des jeweils geltenden Lehrlingseinkommens des zweiten Lehrjahres für den Land/Schiffdienst gem. Gehaltstabelle 5. Als PraktikantInnen idS gelten SchülerInnen sowie StudentInnen, die aufgrund schulrechtlicher bzw. studienrechtlicher Vorschriften ein Berufs-/Pflichtpraktikum absolvieren müssen, für die Dauer dieses Praktikums. Die Dauer des Berufs-/Pflichtpraktikums richtet sich nach dem jeweiligen Lehr- bzw. Studienplan.
Der neue KV tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.