Information zum Kollektivvertragsabschluss für die Binnenschifffahrt 2023
- Gilt für:
- Österreichweit
Die Kollektivvertragsverhandlungen für Beschäftigte in der Binnenschifffahrt (gültig für europäische Wasserstraßen/nicht gültig für Fähren, Bootsvermietungen, Wasserschischulen, Baggereibetriebe und Schifffahrtsunternehmen auf österreichischen Binnenseen) mit der Gewerkschaft VIDA wurden am 1.12.2022 mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:
1. Gehaltstabelle 1/2 (Frachtschifffahrt Schub/Koppel, Einzelfahrer):
- Ab 1.1.2023 werden alle Mindestgehälter um 8,00 % erhöht.
2. Gehaltstabelle 3/6/7 (Hafenbugser/Bunkerboote, Kabinen- und Ausflugsschiffe):
- Ab 1.1.2023 werden der Decksmann und der Matrose (Bezugsklasse 1) um 8,50 % erhöht.
- Alle anderen Mindestgehälter werden um 8,00 % erhöht.
3. Gehaltstabelle 4 (Landdienst):
- Ab 1.1.2023 wird die Gruppe I/Bezugsklasse 1 um 8,50 % erhöht.
- Alle anderen Gehälter werden um 8,00 % erhöht.
4. Gehaltstabelle 5 (Lehrlingseinkommen):
- Die Lehrlingseinkommen werden im 1. Lehrjahr um 100,00 Euro, in allen weiteren Lehrjahren um 80,00 Euro erhöht.
Der neue KV tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.