Information zum Kollektivvertragsabschluss für Autobusbetrieben 2023

Gilt für:
Österreichweit

Die Kollektivvertragsverhandlungen mit der Gewerkschaft VIDA wurden am 19.1.2023 für die Jahre 2023 und 2024 mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:

Abschluss 2023

1) Stundenlöhne/Zulage 2023

a) Die Stundenlöhne werden um 8,50 %, aber mindestens um 200,00 Euro pro Monat erhöht.

b) Lohngruppe "1. Betriebszugehörigkeitsjahr" entfällt bei Kraftfahrern und
Berufskraftfahrern:

i) Die bestehenden Lohngruppen "Kraftfahrer im 1. Betriebszugehörigkeitsjahr" sowie "Berufskraftfahrer mit bestandener Lehrabschlussprüfung im 1.
Betriebszugehörigkeitsjahr" werden gestrichen. Die Lohngruppen "Kraftfahrer vom 2. bis 10. Betriebszugehörigkeitsjahr" sowie "Berufskraftfahrer mit bestandener Lehrabschlussprüfung vom 2. bis 10. Betriebszugehörigkeitsjahr" werden zu den Lohngruppen "Kraftfahrer vom 1. Bis 10. Betriebszugehörigkeitsjahr" sowie "Berufskraftfahrer mit bestandener Lehrabschlussprüfung vom 1. bis 10. Betriebszugehörigkeitsjahr".

ii) Alle Kraftfahrer oder Berufskraftfahrer, die vor dem 1.1.2023 in das Unternehmen eingetreten und in der Lohngruppe "Kraftfahrer im 1. Betriebszugehörigkeitsjahr" oder "Berufskraftfahrer mit bestandener Lehrabschlussprüfung im 1. Betriebszugehörigkeitsjahr" eingereiht sind, sind ab dem Stichtag 1.1.2023 in die neuen Lohngruppen "Kraftfahrer vom 1. bis 10. Betriebszugehörigkeitsjahr" sowie "Berufskraftfahrer vom 1. bis 10. Betriebszugehörigkeitsjahr" umzureihen.

c) Der Stundenlohn für "Garagenarbeiter, Tankwarte, Kassiere" wird auf Euro 11,55 erhöht.

2) Spesenvergütungen für Fahrtätigkeiten

Inlandsfahrten

  • Der Stundensatz für die Spesenvergütung im Gelegenheitsverkehr bei Fahrtätigkeit wird auf € 2,20 (neues Tagesgeld somit € 26,40) angehoben.
  • Der Stundensatz für die Spesenvergütung im Linienverkehr bei Fahrtätigkeit wird auf € 1,81 (neues Tagesgeld somit € 21,72) angehoben.
  • Die Nächtigungsgebühr beträgt € 5,38.

Auslandsfahrten

  • Der Stundensatz für Auslandsfahrten im Gelegenheitsverkehr beträgt unverändert € 2,89 (Taggeld somit € 34,68).
  • Der Stundensatz für Auslandsfahrten im Linienverkehr wird auf € 2,24 (Tagesgeld somit € 26,88) angehoben.
  • Die Nächtigungsgebühr beträgt € 5,38.

3) Zulage für Garagenarbeiter (Punkt 2a der Lohnordnung):

Die Zulage für Garagenarbeiter wird um 8,50 % (auf € 1,20) erhöht.

4) Teuerungsprämie/Einmalzahlung:

Zur Abgeltung der Inflation erhalten die Arbeitnehmer:innen bis spätestens 15. Februar 2023 eine Einmalzahlung gemäß § 124b Z 408 EstG nach folgenden Grundsätzen:

  • Arbeitnehmer:innen, die sich zum Auszahlungszeitpunkt (d.h. spätestens am 15. Februar) in einem aufrechten Arbeitsverhältnis befinden, erhalten eine Einmalzahlung/Teuerungsprämie gemäß § 124b Z 408 EStG in der Höhe von € 250,00.
  • Jene Arbeitnehmer:innen, die innerhalb eines Beobachtungszeitraums von einem Jahr vor dem Auszahlungszeitpunkt in Teilzeit beschäftigt waren, erhalten die Prämie lediglich entsprechend des verringerten Umfangs der Arbeitszeit im Verhältnis zu Vollzeitbeschäftigten im aliquoten Ausmaß.

5) Anrechnung freiwilliger Zahlungen:

Sämtliche – im Hinblick auf diesen KV-Abschluss – freiwillig geleisteten Lohn- und Zulagenerhöhungen sind auf die kollektivvertraglichen Erhöhungen der Mindestlöhne und Zulagen zur Gänze anzurechnen. Sämtliche – im Hinblick auf diesen KV-Abschluss – freiwillig geleisteten Teuerungsprämien/Einmalzahlungen gemäß § 124b Z 408 EStG sind auf die kollektivvertragliche Teuerungsprämie/Einmalzahlung zur Gänze anzurechnen.

6) Fortsetzung Arbeitsgruppe Vida-Berufsgruppe

Die vorübergehend ausgesetzte Arbeitsgruppe wird fortgesetzt. Der nächste Termin der Arbeitsgruppe wird am 23./24. März 2023 stattfinden.

Abschluss 2024

1) Stundenlöhne/Zulage 2024

Am 1.1.2024 werden die Mindest-Stundenlöhne in allen Lohngruppen und die Zulage für Garagenarbeiter (gemäß Ziffer 2a der Lohnordnung) im Ausmaß der rollierenden Inflation (Beobachtungszeitraum 1.11.2022 bis 31.10.2023) erhöht.

2) Spesenvergütungen 2024:

a) Die Spesenvergütung im Linienverkehr (Inland, Ausland) und die Nächtigungsgebühren werden – im Ausmaß der rollierenden Inflation (Beobachtungszeitraum 1.11.2022 bis 31.10.2023) auf einen durch 12-teilbaren Wert erhöht.

b) Die Spesenvergütungen im Gelegenheitsverkehr (Inland, Ausland) bleiben unverändert.

Die dafür notwendigen rechtlichen Schritte (Anpassung der Löhne, Zulagen und Spesenvergütungen sowie Hinterlegung beim Bundeseinigungsamt) werden von den Kollektivvertragsparteien zeitlich so vorgenommen, dass der Kollektivvertrag mit 1.1.2024 Rechtswirksamkeit entfalten kann.

Lohntabelle 2023

Arbeitskategorien Stundenlohn
in Euro
Wochenlohn in Euro
(Stundenlohn x 40) 
Monatslohn in Euro
(Wochenlohn x 4,33) 
Kraftfahrer
Kraftfahrer vom 1. bis 10. Betriebszugehörigkeitsjahr € 14,73 € 589,20 € 2.551,24
Kraftfahrer vom 11. bis 20. Betriebszugehörigkeitsjahr € 14,83 € 593,20 € 2.568,56
Kraftfahrer ab dem 21. Betriebszugehörigkeitsjahr € 14,96 € 598,40 € 2.591,07
Berufskraftfahrer      
Berufskraftfahrer mit bestandener Lehrabschlussprüfung vom 1. bis 10. Betriebszugehörigkeitsjahr € 14,83 € 593,20 € 2.568,56
Berufskraftfahrer mit bestandener Lehrabschlussprüfung vom 11. bis 20. Betriebszugehörigkeitsjahr € 14,96 € 598,40 € 2.591,07
Berufskraftfahrer mit bestandener Lehrabschlussprüfung ab dem 21. Betriebszugehörigkeitsjahr € 15,11 € 604,40 € 2.617,05
Facharbeiter      
Facharbeiter im 1. Betriebszugehörigkeitsjahr € 13,52 € 540,80 € 2.341,66
Facharbeiter im 2. bis 10. Betriebszugehörigkeitsjahr € 13,59 € 543,60 € 2.353,79
Facharbeiter vom 11. bis 20. Betriebszugehörigkeitsjahr € 13,70 € 548,00 € 2.372,84
Facharbeiter ab dem 21. Betriebszugehörigkeitsjahr € 13,76 € 550,40 € 2.383,23
       
Angelernte Arbeiter, die im Werkstättenbetrieb verwendet werden € 12,92 € 516,80 € 2.237,74
Garagenvorarbeiter € 13,52 € 540,80 € 2.341,66
Garagenarbeiter, Tankwarte, Kassiere, usw. € 11,55 € 462,00 € 2.000,46

Die Beträge sind jeweils Bruttobeträge. Der neue KV ist mit 1. Jänner 2023 in Kraft getreten.

Eine Vollversion des Kollektivvertrages finden Sie in der KV-Datenbank der Wirtschaftskammer Österreich. Um Kenntnisnahme wird gebeten.