Information zum KV-Abschluss der Arbeitskräfteüberlassung 2025

Gilt für:
Österreichweit

Abschlussprotokoll der Kollektivvertragsverhandlung über den Kollektivvertrag für Arbeiterin­nen im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ) 2025

Folgende Änderungen zum Kollektivvertrag für Arbeiterinnen im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ) in der Fassung vom 1. Jänner 2024 werden zwischen der Gewerkschaft PRO-GE und dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister beschlossen:

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne in Euro:

Kollektivvertragslöhne (Mindeststundenlöhne) gültig ab 1.1.2025

Beschäftigungsgruppe Mindeststundenlöhne ab 1.1.2025
BG F Techniker € 24,26
BG E Qualifizierter Facharbeiter € 19,69
BG D Facharbeiter € 17,11
BG C Qualifizierte Arbeitnehmer € 15,27
BG B Angelernte Arbeitnehmer € 13,59
BG A Ungelernte Arbeitnehmer
(im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit)
€ 13,59

Dies entspricht einer Erhöhung von 3,8 %.

Der neue KV-Mindestmonatslohn beträgt somit 2.274,97 Euro.

Hinsichtlich der Erhöhung der Zulagen und Zuschläge wird auf den Kollektivvertrag für das Me­tallgewerbe verwiesen (vgl. Abschnitt VII Z 2).

2. Der Anhang II "Aufrechterhaltung der Überzahlung" bleibt unverändert.

3. Geltungstermin:

Geltungsbeginn ist der 1.1.2025


Für den Fachverband der gewerblichen Dienstleister

Komm.-Rat Marcus Kleemann

Fachverbandsobmann

Mag. Thomas Kirchner

Fachverbandsgeschäftsführer

FGO Heidi Blaschek

Bundesvorsitzende Personaldienstleister

Für die Gewerkschaft PRO-GE

Klaus Mayerhofer

Bundesbranchenvorsitzender

Thomas Grammelhofer

Bundesbranchensekretär

Wien, am 3.12.2024