Information zum KV-Abschluss der Arbeitskräfteüberlassung 2025
- Gilt für:
- Österreichweit
Abschlussprotokoll der Kollektivvertragsverhandlung über den Kollektivvertrag für Arbeiterinnen im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ) 2025
Folgende Änderungen zum Kollektivvertrag für Arbeiterinnen im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ) in der Fassung vom 1. Jänner 2024 werden zwischen der Gewerkschaft PRO-GE und dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister beschlossen:
1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne in Euro:
Kollektivvertragslöhne (Mindeststundenlöhne) gültig ab 1.1.2025
Beschäftigungsgruppe | Mindeststundenlöhne ab 1.1.2025 |
---|---|
BG F Techniker | € 24,26 |
BG E Qualifizierter Facharbeiter | € 19,69 |
BG D Facharbeiter | € 17,11 |
BG C Qualifizierte Arbeitnehmer | € 15,27 |
BG B Angelernte Arbeitnehmer | € 13,59 |
BG A Ungelernte Arbeitnehmer (im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit) | € 13,59 |
Dies entspricht einer Erhöhung von 3,8 %.
Der neue KV-Mindestmonatslohn beträgt somit 2.274,97 Euro.
Hinsichtlich der Erhöhung der Zulagen und Zuschläge wird auf den Kollektivvertrag für das Metallgewerbe verwiesen (vgl. Abschnitt VII Z 2).
2. Der Anhang II "Aufrechterhaltung der Überzahlung" bleibt unverändert.
3. Geltungstermin:
Geltungsbeginn ist der 1.1.2025
Für den Fachverband der gewerblichen Dienstleister
Komm.-Rat Marcus Kleemann
Fachverbandsobmann
Mag. Thomas Kirchner
Fachverbandsgeschäftsführer
FGO Heidi Blaschek
Bundesvorsitzende Personaldienstleister
Für die Gewerkschaft PRO-GE
Klaus Mayerhofer
Bundesbranchenvorsitzender
Thomas Grammelhofer
Bundesbranchensekretär
Wien, am 3.12.2024