Information zum Kollektivvertragsabschluss Agrarservice 2022
- Gültigkeit:
- 1.3.2022 - 28.2.2023
- Gilt für:
- Österreichweit
Abschlussprotokoll der Kollektivvertragsverhandlung über den Kollektivvertrag für Arbeiterinnen im Gewerbe Agrarservice 2022
Folgende Änderungen zum Kollektivvertrag für Arbeiterinnen im Gewerbe Agrarservice, abgeschlossen am 21. Jänner 2021, gültig ab 1. März 2021, werden beschlossen:
1. Lohnordnung gültig ab 1. März 2022 bis 28. Februar 2023 (Anhang A)
Lohn- gruppen | Bezeichnung | Monatslohn § 6 Abs. 1 und § 6a | Monatslohn | Stundenlohn § 6 Abs. 1 |
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1 | Arbeiter, die für einfache Tätigkeiten eingestellt werden, wie z.B.: Pflanzarbeiten, Unkrautregulierung (händisch oder mit Maschine), Maisentfahnen, händische Ernte, Arbeiten auf Erntemaschinen (Sortieren, Reinigen), händische Mäharbeiten, Abdecken von Siloanlagen, Bedienung von Maschinen im Stationärbetrieb, mechanische Reinigungstätigkeiten | 1.623,38 | 1.702,44 | 9,70 |
2 | Angelernter Arbeiter | 1.675,08 | 1.756,66 | 10,01 |
3 | Facharbeiter mit landwirtschaftlicher LAP Facharbeiter mit Fachschulabschluss nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit | 1. 778,48 | 1.865,09 | 10,62 |
4 | Maschinenführer (Traktorfahrer /in, Fahrer/in von Arbeitsmaschinen) mit landwirtschaftlicher LAP ab dem 3. Dienstjahr bzw. angelernter Arbeiter/in ab dem 5. Dienstjahr | 1.902,56 | 1.995,22 | 11,37 |
5 | Professionisten, sofern sie überwiegend in ihrem erlernten Beruf verwendet werden (Bau- und Landmaschinentechniker/in, Metalltechniker/in, KFZ Techniker/in) | 1.985,28 | 2.081,97 | 11,86 |
Zur Berechnung von Stundenlöhnen ist der Monatslohn durch 167,4 zu teilen. Die Überstundengrundvergütung und Grundlage für die Berechnung des Überstundenzuschlages beträgt 1/167,4 des Monatslohnes (bei 38,5 Wochenstunden Normalarbeitszeit) ohne Zulagen und Zuschläge.
Nachtzulage laut § 9/4 in der Höhe von € 2,69
4. Wirksamkeit und Geltungsdauer
Diese Änderungen des Kollektivvertrages treten am 1. März 2022 in Kraft und gelten bis zum 28. Februar 2023.
Für den Fachverband der gewerblichen Dienstleister:
Ing. Manfred Humer
Bundesvorsitzender Agrarservice
Mag. Thomas Kirchner
Fachverbandsgeschäftsführer
Dipl.-Kfm. (FH) DI (FH)
Helmut Scherzer
Verhandlungsleiter Agrarservice
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund – Gewerkschaft PRO-GE:
Franz Stürmer
Branchensekretär
Karl Orthaber
Branchensekretär
Wien, am 9. März 2022