Information zum KV-Abschluss für Angestellte im Metallgewerbe 2023

Gilt für:
Österreichweit

Das Verhandlungsergebnis im Überblick


In der KV-Verhandlung für die Angestellten im Metallgewerbe konnte am Freitag, den 2.12.2022, mit der Gewerkschaft GPA ein Abschluss erzielt werden. 

Das Ergebnis im Detail: Wirksamkeit ab 1.1.2023

1.Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter ab 1.1.2023 in 

den Verwendungsgruppen I und II um 8,0 %
den Verwendungsgruppen III und IV um 7,3 %
der Verwendungsgruppe V um 7,2 %
der Verwendungsgruppe VI um 7,1 %
der Meistergruppe um 7,2 %.

2. Erhöhung der IST – Gehälter ab 1.1.2023 in

den Verwendungsgruppen I bis VI um 7,1 %,
der Meistergruppe um 7,1 %.

3. Erhöhung der Sondervergütung gem. § 6 RKV auf EUR 2,35

4. Erhöhung der Reiseaufwandsentschädigungen (ohne Kilometergeld):

Gemäß § 10 Ziff. 4 lit. b: EUR 10,70
Gemäß § 10 Ziff. 4 lit. c: EUR 26,40
Gemäß § 10 Ziff. 4 lit. d: EUR 47,11 bzw. EUR 26,40
Gemäß § 10 Ziff. 4 lit. e: EUR 16,73

5. Erhöhung der monatlichen Lehrlingseinkommen:

  1. Lehrjahr EUR 730,00
  2. Lehrjahr EUR 925,00
  3. Lehrjahr EUR 1.125,00
  4. Lehrjahr EUR 1.600,00

Kostenersatz für ein Klima Ticket Ö für das Kalenderjahr 2023

Der Lehrberechtigte hat den Lehrlingen, die sich im Kalenderjahr 2023 jeweils im ersten, zweiten oder dritten Lehrjahr befinden, auf deren Wunsch die Kosten für ein Klima Ticket Ö in Höhe von maximal EUR 821,00 wie folgt zu ersetzen: im ersten Lehrjahr werden die Kosten erst nach Absolvierung der gesamten Probezeit ersetzt. Endet das Lehrverhältnis vor Ablauf des entsprechenden Lehrjahres gemäß § 15 Abs. 3 BAG (ausgenommen § 15 Abs. 3 lit. f) oder §15 Abs. 4 lit. f oder lit. g sind die auf den Rest des Lehrjahres zu viel bezahlten Kosten des Klima Tickets Ö vom ehemaligen Lehrling zurückzuzahlen.

Die Kosten des Klima Tickets Ö sind dem Lehrling nach der Vorlage des Nachweises über den Kauf des Klima Tickets Ö (Rechnung und Kopie des Klima Tickets Ö) mit der darauffolgenden Lohnabrechnung auszubezahlen. Werden dem Lehrling die Kosten für ein Klima Ticket Ö ersetzt, entfällt der Anspruch auf jegliche anderen Fahrtkostenersätze aus diesem Kollektivvertrag. Lehnt der Lehrling hingegen den Kostenersatz für das Klima Ticket Ö ab, so bleiben alle sonstigen Ansprüche auf Fahrtkostenersätze aus diesem Kollektivvertrag aufrecht.

6. Geltungstermin

Geltungstermin für die Gehaltstabelle: 1.1.2023


Hinweis:
Bei dem Inhalt auf dieser Seite handelt es sich um eine Vorabinformation. Sämtliche Änderungen treten erst mit Unterzeichnung des Kollektivvertrags durch die Sozialpartner und entsprechender Hinterlegung beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) in Kraft.