Information zum KV-Abschluss für Angestellte im Metallgewerbe 2021
- Gilt für:
- Österreichweit
In der KV-Verhandlung für die Angestellten im Metallgewerbe konnte heute mit der Gewerkschaft GPA-dpj ein Abschluss erzielt werden.
Das Ergebnis im Detail: Wirksamkeit ab 1.1.2021 bzw. 1.3.2021
1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter ab 1.1.2021 in
- den Verwendungsgruppen I bis VI um 1,45 %,
- der Meistergruppe um 1,45 %.
2. Erhöhung der IST-Gehälter
Erhöhung der IST-Gehälter ab 1.1.2021*) in
- den Verwendungsgruppen I bis VI um 1,45 %,
- der Meistergruppe um 1,45 %.
*) Für die Mitgliedsbetriebe im Berufszweig "Errichtung, Vermietung (Verleih) und Betreuung von Beleuchtungs- und Beschallungseinrichtungen" in der Bundesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, die ausschließlich diese Tätigkeiten verrichten, tritt die Erhöhung der IST-Gehälter ab 1.3.2021 in Kraft.
3. Sondervergütung
Erhöhung der Sondervergütung gem. § 6 RKV um 1,45 %.
4. Reiseaufwandsentschädigungen
Erhöhung der Reiseaufwandsentschädigungen (ohne Kilometergeld) um 1,45 %.
5. Lehrlingsentschädigungen
Erhöhung der monatlichen Lehrlingsentschädigungen um 1,45 %.
6. Freizeitoption
Analog wie bei den Arbeitern kann eine Freizeitoption befristet für das Kalenderjahr 2021 vereinbart werden.
Die neuen Gehaltstabellen sowie die textlichen Änderungen werden mit der GPA-djp noch abgestimmt und dann zur Verfügung gestellt werden.