Information zum Kollektivvertragsabschluss für Angestellte im Handel 2024
- Gilt für:
- Österreichweit
Wichtige Neuerungen zum 1.1.2024
Gehaltsrechtliche Änderungen:
1. Die Gehaltstafel wird wie folgt erhöht:
- Beschäftigungsgruppen A und B .... 8,5 %
- Beschäftigungsgruppe C Stufe 1 .... 9,2 %
- Beschäftigungsgruppe C Stufe 2 .... 8,5 %
- Beschäftigungsgruppe C Stufe 3 .... 8,5 %
- Beschäftigungsgruppe C Stufe 4 .... 8,4 %
- Beschäftigungsgruppe D Stufe 1 .... 9,2 %
- Beschäftigungsgruppe D Stufe 2 .... 8,5 %
- Beschäftigungsgruppe D Stufe 3 .... 8,5 %
- Beschäftigungsgruppe D Stufe 4 .... 8,4 %
Alle übrigen Beschäftigungsgruppen und Stufen werden mit 8,3 % erhöht.
2. Die sich aus der Berechnung ergebenden kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden auf ganze Euro aufgerundet.
3. Die Lehrlingseinkommen werden auf folgende Beträge angehoben:
- Lehrjahr Euro 880,00
- Lehrjahr Euro 1.130,00
- Lehrjahr Euro 1.430,00
- Lehrjahr Euro 1.490,00
4. Die am 31.12.2023 bestehenden Überzahlungen werden in euromäßiger Höhe (centgenau) aufrechterhalten.
5. Die Reformbeträge 1 und 2 erhöhen sich gemäß ABSCHNITT 3) E.3. entsprechend der Erhöhung der jeweiligen kollektivvertraglichen Mindestgehälter (siehe dazu Punkt 1.) Die Erhöhung der Reformbeträge ist daher abhängig von der konkreten Einstufung der/s Beschäftigten.
Beispiele:
- Einstufung der/s Beschäftigungen in BG C Stufe 1 – die KV-Erhöhung beträgt 9,2 %, daher beträgt die Erhöhung der Reformbeträge ebenfalls 9,2 %.
- Einstufung der/s Beschäftigten in BG E – die KV-Erhöhung beträgt 8,3 %, daher beträgt die Erhöhung der Reformbeträge ebenfalls 8,3 %.
- Die Erhöhung der Reformbeträge erfolgt centgenau. Eine Aufrundung auf den nächsten vollen Euro muss nicht vorgenommen werden.
Weitere Infos zum KV-Abschluss: