Informationen zu den Lohnabschlüssen im Nahrungs- und Genussmittelgewerbe für 2018
- Gilt für:
- Österreichweit
Gültig für ganz Österreich
Gültig für Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich und Steiermark
Gültig für ganz Österreich, ausgenommen Burgenland und Vorarlberg
Information zum Lohnabschluss für Arbeiter/innen der Teigwarenerzeugung gültig ab 1.1.2018
Gültig für ganz Österreich, ausgenommen Tirol
Gültig für ganz Österreich, ausgenommen Salzburg
Gültig für ganz Österreich