Informationen zu den Lohnabschlüssen im Nahrungs- und Genussmittelgewerbe für 2017
- Gilt für:
- Österreichweit
Gültig für ganz Österreich
Gültig für Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich und Steiermark
Gültig für ganz Österreich, ausgenommen Burgenland und Vorarlberg
Information zum Lohnabschluss für ArbeiterInnen der Teigwarenerzeugung gültig ab 1.1.2017
Gültig für ganz Österreich, ausgenommen Tirol
Gültig für ganz Österreich, ausgenommen Salzburg
Gültig für ganz Österreich