Heimarbeitstarife Kunststoffverarbeiter, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2024

Gilt für:
Österreichweit

Das Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat mit Beschluss vom 11. Juni 2024 nach Durchführung einer Senatsverhandlung nachstehenden Heimarbeitstarife erlassen:

152. Verordnung: Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
Räumlicher Geltungsbereich: für das Bundesgebiet Österreich

153. Verordnung: Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
Räumlicher Geltungsbereich: für das Bundesland Niederösterreich, politischer Bezirk Gmünd.