Heimarbeitstarife Kunststoffverarbeiter, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2021

Gilt für:
Österreichweit

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit hat mit Beschluss vom 30. Juni 2021 nach Durchführung einer Senatsverhandlung nachstehenden Heimarbeitstarife erlassen:

296. Verordnung: Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
Räumlicher Geltungsbereich: für das Bundesgebiet Österreich

295. Verordnung: Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
Räumlicher Geltungsbereich: für das Bundesland Niederösterreich, politischer Bezirk Gmünd.