Gehaltsordnung Musiker in Konzertlokal-, Musik- und Tanzbetrieben, Angestellte, gültig ab 1.5.2022

Gilt für:
Österreichweit

Kollektivvertrag für Musiker ab 1. Mai 2022 (Gehaltstabelle)

Anlage A/1 zu § 32 des Musikerkollektivvertrages.

Ab 1. Mai 2022 erhalten die Musiker je nach der Dauer ihrer Dienstleistung ein monatliches Bruttogehalt nach folgenden Mindestsätzen[1]:

Bei einer Arbeitszeit bis zu 4 Stunden pro Arbeitstag
täglich viermal
wöchentlich
dreimal
wöchentlich
zweimal
wöchentlich
€ 1.373,17 € 1.008,95 € 847,79 € 595,34
Bei einer Arbeitszeit bis zu 5 Stunden pro Arbeitstag
täglich viermal
wöchentlich
dreimal
wöchentlich
zweimal
wöchentlich
€ 1.593,85 € 1.145,11 € 975,19 € 673,07
Bei einer Arbeitszeit bis zu 6 Stunden pro Arbeitstag
täglich viermal
wöchentlich
dreimal
wöchentlich
zweimal
wöchentlich
€ 1.738,25 € 1.247,32 € 1.057,40 € 740,83

Anlage A/2 zu § 33 des Musikerkollektivvertrages

Ab 1. Mai 2022 erhalten die Musiker je nach der Dauer ihrer ambulanten[2] Dienstleistung ein Gehalt nach folgenden Mindestsätzen:

€ 39,60 brutto pro Arbeitsstunde bis zu einer Arbeitszeit von 6 Stunden Dauer. Bei längerer Arbeitszeit beträgt der Stundensatz € 32,90 brutto. Das Mindestgehalt pro Dienstleistung beträgt € 70,80 brutto.

[1] Die Dienstleistung ist ständig, wenn sie mindestens an zwei Tagen jeder Woche im gleichen Betrieb und bei demselben Unternehmer erbracht wird.

[2] Die Dienstleistung ist ambulant (fallweise), wenn sie nur einmal in der Woche in ein und demselben Betrieb und bei demselben Unternehmer erbracht wird.


Hinweis:
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen.