Gehaltsordnung Kinobetriebe Steiermark, Angestellte, gültig ab 1.10.2020
- Gilt für:
- Steiermark
Zusatzkollektivvertrag Kinoangestellte, Gehaltsordnungen 2020
Ab 1.10.2020 erhalten die Kinoangestellten unter Zugrundelegung einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden (das sind 173 Stunden im Monat) folgende Bruttomindestgehälter:
A. Beschäftigungsgruppen / monatlich
Beschäftigungsgruppe I:
KassierInnen, die mit der Ausfertigung der Filmabrechnungen, dem Tagesrapport oder ähnlichem betraut sind; Kassenboten; HilfsbuchhalterInnen; selbständige KorrespondentInnen; LohnverrechnerInnen und sonstiges administratives Personal
bis zur Vollendung des 3. Berufsjahres ............ € 1.302
bis zur Vollendung des 5. Berufsjahres ............ € 1.331
bis zur Vollendung des 7. Berufsjahres ............ € 1.385
bis zur Vollendung des 10. Berufsjahres ............ € 1.514
bis zur Vollendung des 15. Berufsjahres ............ € 1.582
bis zur Vollendung des 20. Berufsjahres ............ € 1.647
nach Vollendung des 20. Berufsjahres ............... € 1.773
Beschäftigungsgruppe II:
BetriebsleiterIn; StellvertreterIn des Konzessionärs; selbständige KorrespondenInnen mit Fremdsprachenkenntnissen; LeiterIn des Personalbüros und sonstiges besonders qualifiziertes administratives Personal
bis zur Vollendung des 3. Berufsjahres ............ € 1.646
bis zur Vollendung des 5. Berufsjahres ............ € 1.803
bis zur Vollendung des 10. Berufsjahres ............ € 1.910
nach Vollendung des 10. Berufsjahres ............... € 2.017
Beschäftigungsgruppe III:
GeschäftsführerIn; LeiterIn der Personalabteilung in größeren Betrieben; BilanzbuchhalterIn und hoch qualifiziertes administratives Personal mit Dispositionsbefugnis
bis zur Vollendung des 3. Berufsjahres ............ € 1.803
bis zur Vollendung des 5. Berufsjahres ............ € 1.910
bis zur Vollendung des 7. Berufsjahres ............ € 2.017
nach Vollendung des 7. Berufsjahres ............... € 2.126
B. Überzahlungen
Überzahlungen und Zulagen über den Kollektivvertrag hinaus bleiben in der gleichen Höhe, in der sie vor Wirksamkeit dieses Vertrages bezahlt wurden aufrecht und sind zu den angeführten Kollektivvertragsgehältern hinzu zu rechnen.
C. Geltungsdauer
Dieser Zusatzkollektivvertrag gilt bis 31. März 2021.
Graz, im Oktober 2020