Gehaltsordnung Güterbeförderungs- / Kleintransportgewerbe, Angestellte, gültig ab 1.1.2023
- Gilt für:
- Österreichweit
B. Gehaltstafel
a) bis zu fünf Berufsjahren
b) mehr als fünf bis zu zehn Berufsjahren
c) bei mehr als zehn Berufsjahren
Beschäftigungsgruppe 1:
Angestellte mit einfacher Tätigkeit ohne einschlägige Lehrausbildung
1.1.2023 | |
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a) | € 1.660,00 |
b) | € 1.705,00 |
c) | € 1.745,00 |
Beschäftigungsgruppe 2:
Angestellte mit einschlägiger Lehr- oder Schulausbildung
1.1.2023 | |
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a) | € 1.710,00 |
b) | € 1.760,00 |
c) | € 1.900,00 |
Beschäftigungsgruppe 3:
Angestellte, die nach allgemeinen Richtlinien oder Weisungen schwierige Arbeiten selbständig erledigen
1.1.2023 | |
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a) | € 1.745,00 |
b) | € 1.865,00 |
c) | € 2.090,00 |
Beschäftigungsgruppe 4:
Angestellte mit schwieriger, selbständiger Tätigkeit
1.1.2023 | |
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a) | € 1.910,00 |
b) | € 1.980,00 |
c) | € 2.305,00 |
Beschäftigungsgruppe 5:
Angestellte und Verantwortliche in leitender Stellung: freie Vereinbarung
Lehrlingseinkommen
Das monatliche Lehrlingseinkommen beträgt:
im 1. Lehrjahr 40 % (das entspricht € 684,00)
im 2. Lehrjahr 55 % (das entspricht € 940,50)
im 3. Lehrjahr 75 % (das entspricht € 1.282,50)
des kollektivvertraglichen Gehaltes der Beschäftigungsgruppe 2, Untergruppe a, der Gehaltstafel.
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