Gehaltsordnung Güterbeförderungs- / Kleintransportgewerbe, Angestellte, Gültig ab 1.1.2021
- Gilt für:
- Österreichweit
B) Gehaltstafel
a) bis zu fünf Berufsjahren
b) mehr als fünf bis zu zehn Berufsjahren
c) bei mehr als zehn Berufsjahren
Beschäftigungsgruppe 1:
Angestellte mit einfacher Tätigkeit ohne einschlägige Lehrausbildung
a) € 1.522,05
b) € 1.563,56
c) € 1.595,51
Beschäftigungsgruppe 2:
Angestellte mit einschlägiger Lehr- oder Schulausbildung
a) € 1.571,92
b) € 1.605,22
c) € 1.763,17
Beschäftigungsgruppe 3:
Angestellte, die nach allgemeinen Richtlinien oder Weisungen schwierige Arbeiten selbständig erledigen
a) € 1.596,19
b) € 1.766,38
c) € 1.964,79
Beschäftigungsgruppe 4:
Angestellte mit schwieriger, selbständiger Tätigkeit
a) € 1.810,41
b) € 1.872,88
c) € 2.186,91
Beschäftigungsgruppe 5:
Angestellte und Verantwortliche in leitender Stellung: freie Vereinbarung
Lehrlingseinkommen
Das monatliche Lehrlingseinkommen beträgt:
im 1. Lehrjahr 40 % (das entspricht € 628,77)
im 2. Lehrjahr 55 % (das entspricht € 864,56)
im 3. Lehrjahr 75 % (das entspricht € 1.178,94)
des kollektivvertraglichen Gehaltes der Beschäftigungsgruppe 2, Untergruppe a, der Gehaltstafel.
Sozialpartnererklärung zu Corona-Prämien für Beschäftigte:
Die Sozialpartner empfehlen jenen Betrieben, die trotz der Corona-Situation eine gute Geschäftslage und einen finanziellen Spielraum sehen, ihren Beschäftigten, die besondere Leistungen erbracht haben, eine einmalige Corona-Prämie gemäß § 124b Z350 lit.a EStG 1988 von empfohlenen € 150 bis zum 31.12.2020 auszubezahlen.
Hinweis:
Trotz sorgfältiger Prüfung sämtlicher Angaben auf dieser Seite sind Fehler nicht auszuschließen. Die Richtigkeit des Inhalts ist daher ohne Gewähr.
Eine Haftung des Verlages oder des Verfassers ist ausgeschlossen.