Gehaltsordnung Güterbeförderungs- / Kleintransportgewerbe, Angestellte, Gültig ab 1.1.2021

Gilt für:
Österreichweit

B) Gehaltstafel 

a) bis zu fünf Berufsjahren
b) mehr als fünf bis zu zehn Berufsjahren
c) bei mehr als zehn Berufsjahren

Beschäftigungsgruppe 1:
Angestellte mit einfacher Tätigkeit ohne einschlägige Lehrausbildung

a) € 1.522,05
b) € 1.563,56
c) € 1.595,51

Beschäftigungsgruppe 2:
Angestellte mit einschlägiger Lehr- oder Schulausbildung

a) € 1.571,92
b) € 1.605,22
c) € 1.763,17

Beschäftigungsgruppe 3:
Angestellte, die nach allgemeinen Richtlinien oder Weisungen schwierige Arbeiten selbständig erledigen

a) € 1.596,19
b) € 1.766,38
c) € 1.964,79

Beschäftigungsgruppe 4:
Angestellte mit schwieriger, selbständiger Tätigkeit

a) € 1.810,41
b) € 1.872,88
c) € 2.186,91

Beschäftigungsgruppe 5:
Angestellte und Verantwortliche in leitender Stellung: freie Vereinbarung

Lehrlingseinkommen

Das monatliche Lehrlingseinkommen beträgt:

im 1. Lehrjahr 40 % (das entspricht €    628,77)
im 2. Lehrjahr 55 % (das entspricht €    864,56)
im 3. Lehrjahr 75 % (das entspricht € 1.178,94)

des kollektivvertraglichen Gehaltes der Beschäftigungsgruppe 2, Untergruppe a, der Gehaltstafel.

Sozialpartnererklärung zu Corona-Prämien für Beschäftigte:

Die Sozialpartner empfehlen jenen Betrieben, die trotz der Corona-Situation eine gute Geschäftslage und einen finanziellen Spielraum sehen, ihren Beschäftigten, die besondere Leistungen erbracht haben, eine einmalige Corona-Prämie gemäß § 124b Z350 lit.a EStG 1988 von empfohlenen € 150 bis zum 31.12.2020 auszubezahlen.


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