Information zur Corona-Notfall-Vereinbarung für die Papier und Karton verarbeitende Industrie (PROPAK)

Gültigkeit:
1.4.2020 bis 31.12.2020
Gilt für:
Österreichweit

Corona-Notfall-Vereinbarung – Eckpunkte gem. Vereinbarung mit GPA-djp 25.3.2020 

Einbezogene Unternehmen: 

alle PROPAK KV, Schicht- und Nicht-Schichtbetriebe 

Tägliche Normalarbeitszeit: 

max. 10 Stunden  

Wöchentliche Normalarbeitszeit:

Ø 38 Stunden;       
DRZ bis 8 Wochen => max. 50 Stunden       
DRZ > 8 Wochen => max. 48 Stunden 

Durchrechnungszeitraum:

max. 9 Monate 

Arbeitszeitkonto:

max. +114/ - 38 Stunden;       
    Leistung mehr als + 114 => Überstunden     
    Leistung unter – 38 => Stunden gelten als geleistet 

Abrechnung zum Ende DRZ:
Plusstunden mit 50 % Zuschlag;
Minusstunden Ausgleich via Mehrstunden

(Mehrarbeit/Überstunden) - Grundstunde wird mit Konto gegengerechnet, Zuschlag (Mehrarbeit/ÜSt) bleibt 

Jederzeitige Information für AN, jedenfalls 1x Monat schriftlich; BR auf Verlangen

Überstunden:   

11./12. Stunde Zuschlag 100 % ohne Voraussetzung 3./4. Überstunde;   
11./12. Stunde sowie 51. ff Stunden laufend auszubezahlen (nicht in AZ-Konto übertragen);
Freiwilligkeit 11./12. sowie 51. ff unberührt 

Vereinbarung:   

Betriebsvereinbarung;
in Betrieben ohne BR => Einzelvereinbarung;
schriftliche Zustimmung der KV Partner (inn. max. 72 St.);
maximale Dauer 9 Monate innerhalb Gültigkeitszeitraum 1.4. bis 31.12.2020 

Kündigungsschutz:

keine Kündigung (Ausspruch!) betroffener AN bis inkl. 1 Monat nach Ende Vereinbarungsdauer;
Kündigung aus persönlichen Gründen mit ausdrücklicher Zustimmung BR möglich;
Entlassung unberührt 

Unvereinbarkeit:

keine Gleichzeitigkeit (individuell) von Flex und Kurzarbeit 

Gültigkeit des ZKV:   

1. April 2020 bis 31. Dezember 2020;     
Automatisches Auslaufen;
KV Partner können einvernehmlich Wieder-Inkraftsetzung vereinbaren 


PROPAK, 27.3.2020