Auslandsreisekostensätze Mineralölindustrie, Arbeiter/innen / Angestellte, gültig ab 1.2.2023
- Gilt für:
- Österreichweit
Auslandsreisekostensätze in der Mineralölindustrie unter Berücksichtigung der Gebührenstufe 3 der Bundesbediensteten und der KV-Protokollbestimmungen vom 24. Jänner 2018:
Erhöhung der Tages- und Nächtigungsgelder für Auslandsreisen auf das Niveau der Inlands-Diäten ab 1. Februar 2023 von 9,05 % sowie um (maximal) weitere je € 3,-- (siehe 5. und 6. Spalte), sofern eine entsprechende Differenz zu den im KV-Mineralölindustrie verlautbarten Inlands-Reiseaufwandsentschädigungen gegeben ist.
Die lt. VO BGBl. 483/1993 (idF BGBl. II Nr. 434/2001) für die Lohnsteuerbefreiung geltenden Auslandsreisekosten werden aufgrund der Reisegebührenvorschriften des Bundes festgesetzt (3. und 4. Spalte).