Anmerkung zum Kollektivvertrag Filmschaffende (Filmberufe) 2022
- Gilt für:
- Österreichweit
Anmerkungen zum Kollektivvertrag
Im Kollektivvertrag sind bei "Werkstattprojekten" (§ 19) die Fertigungskosten zuzüglich begrenzter Pauschalen, wie Fertigungsgemeinkosten, Vorsorge für Kostenüberschreitungen u.a., beschränkt.
Pandemiebedingte Covid-Kosten
Das Österreichische Filminstitut, Filmfonds Wien, FISA (Filmstandort Austria) und ORF übernehmen anteilig jene Mehrkosten, die Corona-bedingt durch die Anforderungen an sicheres Drehen für Kinofilmproduktionen gemäß den aktuell geltenden Sicherheitsvorschriften entstehen und die nicht vom "Comeback Zuschuss“" des BMDW/BMKÖS abgedeckt werden können.
Eine zusätzliche Überschreitungsreserve in Form einer "!COVID-19 Überschreitungsreserve" von bis zu max. 5 % der Fertigungskosten wird berücksichtigt, die im Finanzierungsplan gesondert auszuweisen ist. Diese erhöht nicht die Pauschalen (Produzent:innen-Honorar, Fertigungsgemeinkosten, etc.) oder interne Leistungsverrechnungen.
Die Sonderregelung gilt nach derzeitigem Wissensstand voraussichtlich bis 30. Juni 2023.
Die Kollektivvertragspartner anerkennen diese zusätzliche "COVID-19 Überschreitungsreserve", die nicht in die Herstellungskosten – derzeit maximal € 1,57 Mio. bzw. € 1,22 Mio. – eingerechnet wird.