Tiroler Start-up Förderung
Unterstützung bei der Entwicklung eines Unternehmens zur Markt- und Investmentreife
Einstellungen
Förderungswerber
Fördernehmer:innen im Rahmen der vorliegenden Förderaktion können grundsätzlich Privatpersonen, Einzelunternehmen, eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften mit Sitz im Bundesland Tirol sein.
Die Fördernehmer:innen müssen davor durch den Beirat der Start-up Tirol Gründungszentrum GmbH (GSUT) in das Boost.Up!-Programm aufgenommen worden sein.
Förderungszweck
Man spricht von einem Start-up, wenn das Unternehmen oder die Geschäftsidee Aussicht auf Wachstum verspricht, sprich skalierbar ist. Weiters verfolgt ein Startup eine innovative Geschäftsidee und ist ein junges Unternehmen in der ersten Phase seines Lebenszyklus und somit nicht älter als 5 Jahre. In dieser Phase gibt es unterschiedlichste Herausforderungen zu meistern, und zahlreiche Unwägbarkeiten und Risiken zu beachten. In dieser Phase ist eine intensive Beratung und Begleitung essenziell, sei es bei der Erarbeitung eines tragfähigen Geschäftsmodells, bei der Suche nach Partner:innen und Investor:innen oder auch bei der Erarbeitung einer Schutzrechtstrategie.
Dieses Förderprogramm soll Tiroler Start-ups zielgerichtet genau dabei unterstützen und fördert die Begleitung durch externe Berater*innen, Mietkosten und externe Entwicklungskosten.
Förderungsgegenstand
Es werden Kosten gefördert, welche spezifisch im Zusammenhang mit der Entwicklung des Unternehmens zur Markt- und Investmentreife stehen.
Beispielhaft können hierzu folgende Aktivitäten genannt werden:
- Beratung in technischer, organisatorischer oder speziell rechtlicher Natur
- Dienstleistungen technischer Natur
- Miete für Coworking, Labor oder Werkstätte, die Miete notwendiger Geräte bzw. Ausrüstung, sowie spezifische Marketingkosten
- Betreuung durch Berater:innen der Gründungszentrum Start-up Tirol GmbH
Ausschlussgrund
Die Fördernehmer:innen müssen davor durch den Beirat der Start-up Tirol Gründungszentrum GmbH (GSUT) in das Boost.Up!-Programm aufgenommen worden sein.
Art und Ausmaß der Förderung
- Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt 100 Prozent der förderbaren Kosten. Die Förderung ist mit max. 20.000 Euro begrenzt.
- Der Durchführungszeitraum beträgt max. 12 Monate ab Abschluss der Fördervereinbarung.
- Die förderbaren Kosten bestehen ausschließlich aus externen Kosten. Mietkosten dürfen den Betrag von 5.000 Euro nicht überschreiten, die Beratungskosten durch die Start-up Tirol Gründungszentrum GmbH sind mit 3.500 Euro beschränkt. Die Erstellung des Kostenplans muss in enger Abstimmung mit der Start-up Tirol Gründungszentrum GmbH erfolgen.
Anmerkung
Weitere Details, Antragsformular, Ansprechpartner beim Amt der Tiroler Landesregierung etc. finden Sie auf der Übersichtsseite des Landes.
Einreichung
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
6020 Innsbruck, Heiliggeiststr. 7
T +43 512 508 2402
F +43 512 508 742421
M wirtschaft.wissenschaft@tirol.gv.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.