Würfel mit Schriftzug Förderung und unterschiedlichen Icons auf Münzen platziert
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Tirol: Sonderförderungsprogramm für den Bezirk Landeck

Förderprogramm für nachhaltige Regionalentwicklung im Bezirk Landeck.

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis 31.12.2034. bzw. je nach Budgetausnützung. Antrag bis 30.6.2034.
Standort:
Tirol
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsanlagen
CSR & Nachhaltigkeit
Digitalisierung
Energieeffizienz (Gebäude)
Erneuerbare Energie
Forschung & Entwicklung
Gründung
Innovation
Kooperationen
Mobilität
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
Ressourcen & Kreislaufwirtschaft (zB Wasser, Boden)
Strategie- und Umsetzungsberatung

Förderungsgebiet

Im Rahmen dieses Sonderförderungsprogramms werden Vorhaben gefördert, die in folgenden Gemeinden des Bezirks Landeck umgesetzt werden: Faggen, Fendels, Fiss, Fließ, Flirsch, Galtür, Grins, Ischgl, Kappl, Kaunerberg, Kaunertal, Kauns, Ladis, Landeck, Nauders, Pettneu am Arlberg, Pfunds, Pians, Prutz, Ried im Oberinntal, Schönwies, See, Serfaus, Spiss, St. Anton am Arlberg, Stanz bei Landeck, Strengen, Tobadill, Tösens und Zams.

Förderungswerber

Förderungsempfänger können je nach Aktionsfeld/Leitmaßnahme Privatpersonen, Einzelunternehmen, Erwerbsgesellschaften, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Verbände sein. Die Projektträger müssen zu der jeweiligen Projekttätigkeit rechtlich befugt und zur Durchführung fachlich geeignet sein.

Förderungszweck

Das Land Tirol fördert Maßnahmen zur wirtschaftlichen Entwicklung des Bezirks Landeck, um der Abwanderung und sinkenden Erwerbsquoten entgegenzuwirken. Investitionen in nachhaltigen Tourismus, erneuerbare Energien und die Stärkung des Universitätsstandorts Landeck werden unterstützt.

Gefördert werden ausschließlich Projekte, die mit dem regionalwirtschaftlichen Programm übereinstimmen und für die im Rahmen bestehender Förderungsaktionen des Landes Tirol, des Bundes und/oder der EU keine oder keine ausreichende Förderungsmöglichkeit besteht.

Förderungsgegenstand

Im Regionalwirtschaftlichen Programm für den Bezirk Landeck sind folgende Aktionsfelder mit den jeweiligen Leitmaßnahmen im Einzelnen festgehalten:

Aktionsfeld 1: Attraktivierung nachhaltiger Tourismus und Freizeitinfrastruktur

Leitmaßnahme 1.1: Nachhaltige überbetriebliche freizugängliche Freizeitinfrastruktur

Leitmaßnahme 1.2: Nachhaltige betrieblich regionale Freizeitinfrastruktur

Leitmaßnahme 1.3: Nachhaltigkeitsbonus für Umweltzeichen

Aktionsfeld 2: Steigerung nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit im touristischen und betrieblichen Bereich

Leitmaßnahme 2.1: Betriebliche Wettbewerbsfähigkeit im Tourismus

Leitmaßnahme 2.2: Betriebliche Wettbewerbsfähigkeit außerhalb des Tourismus

Leitmaßnahme 2.3: Förderung von nachhaltigen Geschäftsmodellen

Leitmaßnahme 2.4: Unterstützung für kleine gewerbliche Beherbergungsbetriebe/Privatzimmervermieter

Aktionsfeld 3: Energiebezogene Umweltvorhaben

Leitmaßnahme 3.1: Förderung von Holzbau und nachwachsenden Rohstoffen (NAWAROs)

Leitmaßnahme 3.2: Umstellung LED-Straßenbeleuchtungssysteme

Leitmaßnahme 3.3: Direktleitungen von Stromerzeugungsanlagen

Leitmaßnahme 3.4: Nachhaltiges Energiemanagement Leitmaßnahme 3.5: Förderung von Großbatteriespeicher

Leitmaßnahme 3.6: Unterstützung bei der Projektentwicklung von Erzeugungsanlagen

Leitmaßnahme 3.7: Rundum sorglos Begleitung

Aktionsfeld 4: Lebendige Dörfer

Leitmaßnahme 4.1: Ortskernrevitalisierung

Aktionsfeld 5: Stärkung des Universitätsstandortes Stadt Landeck

Leitmaßnahme 5.1: Regionale Forschungskooperationen

Leitmaßnahme 5.2: Infrastrukturelle Attraktivierung der Universitätsstadt Landeck

Aktionsfeld 6: Regionale Kooperations- und Einzelmaßnahmenförderung

Leitmaßnahme 6.1: Förderung der Programm-Geschäftsstelle und überbetrieblich regionale Kooperationen

Leitmaßnahme 6.2: Unterstützung von regionalwirtschaftlichen Einzelmaßnahmen

Art und Ausmaß der Förderung

Eine Förderung in dieser Aktion wird in der Regel in Form von einmaligen Zuschüssen gewährt.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der im jeweils angesprochenen Aktionsfeld angesprochenen Leitmaßnahme.

Anmerkung

Das Sonderförderungsprogramm für den Bezirk Landeck tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft, ist auf 10 Jahre befristet und mit einem Förderungsvolumen von insgesamt 20 Mio. Euro dotiert. Weitere Details, Antragsformular, Ansprechpartner beim Amt der Tiroler Landesregierung etc. finden Sie auf der Übersichtsseite des Landes.

Einreichung

Einreichung vor Beginn des Förderprojektes bei:

Amt der Tiroler Landesregierung
Sachgebiet Wirtschaftsförderung
6020 Innsbruck,
Heiliggeiststr. 7-9
T +43 512/508-3214
F +43 512/508-743235
M wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at

Richtlinientext als PDF

  Sonderförderungsprogramm für den Bezirk Landeck


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.