Steiermark: Start!Klar plus – Förderung für innovative Kleinst- und Kleinunternehmen
Förderung für Start-ups vor dem ersten Investment: Professionell planen mit Maß und Geld
Einstellungen
Förderungswerber
Innovative Kleinst- und Kleinunternehmen, die Produkte selbst
- entwickeln und umsetzen mit überdurchschnittlich großen Wachstumspotenzial,
- Unternehmen, die eine Beteiligung durch Business Angels oder Venture-Capital-Unternehmen spätestens 12 Monate nach Förderungszusage planen.
- die max. 5 Jahre vor Antragstellung gegründet haben;
- mind 25% direkt beteiligt und GF nach Gewerbe und Unternehmensrecht
Förderungszweck
Unterstützung von innovativen Gründungsprojekten in der schwierigen Startphase
Förderungsgegenstand
- Entwicklungsprojekte im Vorfeld der ersten Finanzierungsrunde, um den Marktzugang für das Unternehmen sicherzustellen
- Produkt-/Dienstleistungsentwicklung sowie Fertigungsüberleitung, Markteinführung der Produkte/Dienstleistungen, Marktanalysen, Beratungen und Coachings
- interne Personalkosten, Externe Beratungskosten, Investitions- und Sachkosten sowie Kosten für die Nutzung von F&E-Infrastruktur
Ausschlussgrund
- Mittlere- und Großunternehmen
- börsennotierte Unternehmen
- Unternehmen außerhalb der SFG-Zielgruppe
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss von max. 80 % der anrechenbaren Projektkosten bzw. max. € 100.000 bei Mindestprojektvolumen € 50.000,00
Einreichung
Vor Projektbeginn ausschließlich Online über das Förderportal bei der
Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
Nikolaiplatz 2
8020 Graz
T +43 316 7093 0
M office@sfg.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.