Steiermark: Start!Klar-Förderung für erstmalige innovative GründerInnen
Die Förderung für die Selbständigkeit
Einstellungen
Förderungswerber
Personen, die beabsichtigen erstmalig eine selbständige Erwerbsform zu wählen oder die innerhalb der letzten 5 Jahre zum ersten Mal eine selbständige Erwerbsform gewählt haben.
Förderungszweck
Durch eine Förderung in den Bereichen Beratung, Investition und Digitalisierung bereits vor der Gründung und auch bis zu 5 Jahre nach der erstmaligen Gründung soll eine nachhaltige Unternehmensentwicklung erleichtert werden.
Förderungsgegenstand
Kosten, die mit der Realisierung des Projektes unmittelbar zusammenhängen, wie
- Beratung
- Maschinen und Anlagen
- Büro- und Geschäftsausstattung
- Digitalisierungsmaßnahmen
Ausschlussgrund
- Kosten, die vor Einreichung des Förderansuchens entstanden sind
- Ankauf von Fahrzeugen
- gebrauchte Investitionsgüter
- Liegenschaften
- Rechnungsbeträge unter € 100,- netto
Art und Ausmaß der Förderung
Beratungskostenzuschuss
- 50 % der externen Kosten eines qualifizierten Beraters, max. € 5.000,-
Zuschuss für Investitionskosten und Digitalisierungsmaßnahmen
- beträgt max. 20 % (zuzüglich 5 % Regionalbonus für Projekte außerhalb von Graz bzw. Graz-Umgebung) bzw. max. € 30.000,-
Anrechenbare Kosten mind. € 5.000,- für ein Jahr
Einreichung
Vor Projektbeginn ausschließlich Online über das Förderportal bei der
Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
Nikolaiplatz 2
8020 Graz
T +43 316 7093 0
E-Mail office@sfg.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.