Projekt.Start – Förderung für eigenbetriebliche F&E-Projekte
FFG fördert Personalkosten, externe Drittleistungen und Reisekosten
Einstellungen
Förderungswerber
Österreichische Klein- und Mittelunternehmen, Startups, sowie Gründer:innen, die einen nachhaltigen Unternehmensaufbau plausibel darstellen können.
Förderungszweck
Projekt.Start soll helfen, eine fundierte Basis für qualitativ hochwertige, eigenbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte (F&E) von österreichischen KMU zu schaffen, die als Unternehmensprojekt der Experimentellen Entwicklung, als Kleinprojekt bzw. als Unternehmensprojekt der Industriellen Forschung eingereicht werden sollen.
Förderungsgegenstand
Das Projekt ist anwendbar für folgende Förderungsangebote:
- Kleinprojekt
- Basisprogramm-Projekt
- Green-Frontrunner-Projekt
- EUREKA-Projekte
- ERA-NET
Ausschlussgrund
Großunternehmen, Forschungseinrichtungen, Privatuniversitäten und Universitäten gemäß § 6 Universitätsgesetz 2002, Selbstverwaltungskörper, sowie vom Bund verschiedene juristische Personen als Erhalter von Fachhochschul-Studienlehrgängen und Fachhochschulen.
Art und Ausmaß der Förderung
Mit Projekt.Start fördert die FFG die zur Projektvorbereitung erforderlichen Personalkosten, Kosten für externe Drittleistungen zu marktüblichen Preisen und Reisekosten – jedoch maximal 60 % der Gesamtkosten (€ 10.000,-).
Anmerkung
Bitte wenden Sie sich an die Kontaktperson der FFG:
Gabriele Küssler
Förderberatung
T +43 5 7755 1504
M gabriele.kuessler@ffg.at
Hinweis: Ausschreibungen zu bestimmten Themen und Schwerpunkten finden Sie über den Newsletter, die FFG-Webseite unter "Themen und Schwerpunkte" oder direkt beim FFG-Förderservice
Einreichung
Online via FFG eCall
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.