Wien: Produktion
Investitionszuschüsse für am Standort Wien produzierende Unternehmen
Einstellungen
Förderungswerber
- Gewerbliche und industrielle Produktionsunternehmen, die produktionsnahe Dienstleister aller Unternehmensgrößen sowie
- Unternehmen in Gründung, die die Umsetzung von investitionsbezogenen Wachstumsprojekten in Wien und unter Bedachtnahme auf die Klimaneutralität planen
Förderungszweck
Optimierung und Erweiterung des fertigungstechnischen Niveaus am Wiener Standort in Kombination mit energieeffizienterer Gestaltungen der Produktionsprozesse. Zusätzlich sollen die geplanten Anschaffungen dazu beitragen, das Beschäftigungsniveau des Betriebs zu halten bzw. auszubauen.
Es muss plausibel und nachvollziehbar dargelegt werden, in welcher Form das Thema Klimaschutz in die Planung und Umsetzung des Projekts einfließt.
Dieses Förderprogramm folgt den generellen Zielsetzungen der Rahmenrichtlinie 24+ der Wirtschaftsagentur Wien zu monetären Wirtschaftsförderungen.
Zusätzlich werden mit diesem Förderprogramm folgende Fokusthemen der Rahmenrichtlinie adressiert:
- Klimaschutz
- Umweltziele
- Beschäftigung
Förderungsgegenstand
Förderbar sind Projekte in deren Fokus innovative und energieeffiziente Investitionen in Maschinen und Anlagen zur Herstellung von
- Sachgütern bzw.
- zur Erbringung von produktionsnahen Dienstleistungen
stehen.
Förderbare Kosten
- Materielle und Immaterielle Investitionskosten: Anlagen, Maschinen, Lizenzen
- Bauliche Maßnahmen
- Sach- und Materialkosten
- Personalkosten
- Externe Dienstleistungen
Nicht förderbare Kosten
- aktivierte Eigenleistung
- Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs
- Steuern, öffentliche Gebühren und Finanzierungskosten
- Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden
Rechnungen mit förderbaren Kosten unter € 200,-- netto
Gründungsbonus
Ein Gründungsbonus von € 5.000,-- wird an Unternehmer:innen vergeben, deren Gründung zum Tag der Antragstellung maximal ein Jahr zurückliegt.
Frauenbonus
Ein Frauenbonus von € 10.000,-- wird vergeben, wenn das Projekt nachweislich von einer dafür qualifizierten angestellten Mitarbeiterin oder einer dafür qualifizierten geschäftsführenden Gesellschafterin bzw. qualifizierten Inhaberin geleitet wird.
Ausschlussgrund
- Kein Unternehmen der adressierten Zielgruppe
- Projekt wird nicht in Wiener Betriebsstätte umgesetzt
Art und Ausmaß der Förderung
- Maximale Förderquote: 50 % der anerkannten Projektkosten
- Maximale Fördersumme: € 200.000,--
Anmerkung
- Der Förderantrag ist VOR Projektbeginn zu stellen.
- Es kommt das Wettbewerbsprinzip zur Anwendung.
- Mindestbemessungsgrundlage der anerkannten Projektkosten sind € 30.000,--.
- Auf geförderte Personalkosten wird ein Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 20 % vergeben.
- Die maximale Projektlaufzeit beträgt 2 Jahre.
Einreichung
Wirtschaftsagentur Wien
Ein Fonds der Stadt Wien
Abteilung Förderungen
T +43 1 25200
M foerderungen@wirtschaftsagentur.at
Richtlinientext als PDF
Wirtschaftsagentur Wien – Produktion
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.