Vienna Planet Fund
Internationaler Fördercall für ein klimaneutrales Wien bis 2040
Einstellungen
Förderungswerber
- Kleine, mittlere und große Unternehmen sowie
- Unternehmen in Gründung mit einer (geplanten) Betriebsstätte in Wien und
- internationale Unternehmen, die Projekte in Wien und mit Wiener Unterstützung realisieren.
Im Rahmen von partnerschaftlichen Förderanträgen sind unter der Bedingung, dass der/die Leadpartner:in ein bestehendes oder in Gründung befindliches Unternehmen in Wien ist, auch
- Universitäten,
- Vereine,
- Fachhochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie
- andre Rechtsträger:innen aus dem Sozial-, Forschungs- und Bildungsbereich aus Wien förderbar.
Förderungszweck
Mit diesem Förderprogramm soll die Entwicklung und Implementierung von Produkten, Dienstleistungen und Verfahren angestoßen werden, welche zur Zielsetzung Wien klimaresilienter zu machen beitragen und einen positiven klimatischen und gesellschaftlichen Impact erzeugen.
Gesucht werden insbesondere Vorhaben aus folgenden klima- und umweltrelevanten Themenbereichen:
- Reduktion von CO2- oder anderen Treibhausgasemissionen
- Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz
- Transformation zur Kreislaufwirtschaft
- Klimawandelanpassung
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Wiederherstellung und Erhaltung der Biodiversität
Dieses Förderprogramm folgt den generellen Zielsetzungen der Rahmenrichtlinie 24+ der Wirtschaftsagentur Wien zu monetären Wirtschaftsförderungen.
Zusätzlich werden mit diesem Förderprogramm folgende Fokusthemen der Rahmenrichtlinie adressiert:
- Klimaschutz/Umweltziele
Förderungsgegenstand
- Gefördert werden Projekte, deren Realisierung geeignet ist, einen unmittelbaren Beitrag zum Erreichen der Klimaziele zu leisten.
- Dieser Beitrag ist konkret und quantifizierbar darzustellen.
- Das Projekt muss ein Mindestmaß an Komplexität aufweisen, für das förderwerbende Unternehmen eine nachvollziehbare, subjektive Innovation darstellen und über reine Ersatzinvestitionen hinausgehen.
Förderbare Kosten
- Materielle und Immaterielle Investitionskosten: Anlagen, Maschinen, Lizenzen
- Bauliche Maßnahmen
- Sach- und Materialkosten
- Personalkosten
- Externe Dienstleistungen
Nicht förderbare Kosten
- aktivierte Eigenleistung
- Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs
- Steuern, öffentliche Gebühren und Finanzierungskosten
- Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden
- Rechnungen mit förderbaren Kosten unter € 200,-- netto
Gründungsbonus
Ein Gründungsbonus von € 5.000,-- wird an Unternehmer:innen vergeben, deren Gründung zum Tag der Antragstellung maximal ein Jahr zurückliegt.
Frauenbonus
Ein Frauenbonus von € 10.000,-- wird vergeben, wenn das Projekt nachweislich von einer dafür qualifizierten angestellten Mitarbeiterin oder einer dafür qualifizierten geschäftsführenden Gesellschafterin bzw. qualifizierten Inhaberin geleitet wird.
Ausschlussgrund
- Projekte ohne subjektiven Innovationsgehalt
- Reine Ersatzinvestitionen
Art und Ausmaß der Förderung
- Maximale Förderquote: 45 % der anerkannten Projektkosten
- Maximale Fördersumme: € 250.000,--
Anmerkung
- Der Förderantrag ist VOR Projektbeginn zu stellen.
- Eine partnerschaftliche Antragstellung ist möglich.
- Es kommt das Wettbewerbsprinzip zur Anwendung.
- Mindestbemessungsgrundlage der anerkannten Projektkosten sind € 30.000,--.
- Auf geförderte Personalkosten wird ein Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 20 % vergeben.
- Die maximale Projektlaufzeit beträgt 2 Jahre.
Einreichung
Wirtschaftsagentur Wien
Ein Fonds der Stadt Wien
Abteilung Förderungen
T +43 1 25200
M foerderungen@wirtschaftsagentur.at
Richtlinientext als PDF
Wirtschaftsagentur Wien – Vienna Planet Fund
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.