Steiermark: Förderaktion des Landesgremiums des Lebensmittelhandels
Neueinrichtung oder Erweiterung von Website und/oder Webshop
Einstellungen
Förderungswerber
Aktive Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums des Lebensmittelhandels
Förderungszweck
Unterstützung bei Errichtung, Erweiterung bzw. Optimierung einer bestehenden Website und/oder eines Webshops
Förderungsgegenstand
externe Kosten
Ausschlussgrund
Nicht gefördert werden:
- Gesamtinvestitionen welche weniger als € 500,-- netto betragen
- regelmäßig wiederkehrenden Lizenzen oder Gebühren sowie Hardware
Art und Ausmaß der Förderung
Es werden 1/3 der Kosten jedoch max. € 350,-- pro Mitglied und Jahr vom Landesgremium übernommen.
Anmerkung
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung einen Grundumlagenrückstand aufweisen.
Einreichung
Mittels Antragsformulars und vollständiger Unterlagen NACH Durchführung der Maßnahme bis spätestens 31.12.2024 bei der Wirtschaftskammer Steiermark
Landesgremium des Lebensmittelhandels
Fr. Anna Gogg
T +43 316 601 581
M lebensmittelhandel@wkstmk.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.