Vorarlberg fördert Lebensmittel-Nahversorgung
Zuschuss für Lebensmitteleinzelhändler
Einstellungen
Förderungswerber
- Lebensmitteleinzelhändler (Vollsortimenter) mit einem Jahresumsatz bis zu Euro 2,5 Mio. und einer Verkaufsfläche von max. 400 m².
Förderungszweck
Nachhaltige Sicherung der Nahversorgung der Bevölkerung.
Förderungsgegenstand
- Investitionen von Lebensmittelhandelsbetrieben
- Betriebskostenzuschüsse, sofern es sich um Betriebe handelt, in denen kein weiterer Vollsortiment führender Lebensmittelbetrieb besteht.
- Zustelldienste, die für Gemeinden mit gefährdeter Lebensmittel-Nahversorgung regelmäßig (mindestens zweimal pro Woche) geleistet werden.
Ausschlussgrund
- Investitionen in Grundstücke
- Kauf von Fahrzeuge
Art und Ausmaß der Förderung
- Investitionszuschüsse: 30 % für Investitionen bis € 250.000
- Für Betriebskostenzuschüsse: jährlich € 27.500
- Für Zustelldienste: 40 % der Kosten (je nach Umfang und Wegstrecke)
Einreichung
- Vor Investitionsbeginn
- Vorarlberger Landesregierung, Abtg. VIa, 6901 Bregenz
Tel.: + 43 5574 511-26105
Fax: + 43 5574 511-926195
Internet:http://www.vorarlberg.at
Richtlinientext als PDF
Richtlinie und Antrag des Landes
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.