Wien: Kreativwirtschaft Markteintritt
Förderung für Vermarktungs- und Vertriebsstrategien bestehender Unternehmen der Kreativwirtschaft
Einstellungen
Förderungswerber
Bestehende Unternehmen aller Größen der Wiener Kreativwirtschaft.
Als Kreativwirtschaft sind die folgenden Bereiche definiert:
- Architektur
- Design
- Filmwirtschaft
- Kunstmarkt
- Mode
- Multimedia und Games
- Musikwirtschaft und Verlagswesen.
Förderungszweck
Diese Förderung unterstützt Kreativunternehmen bei der Einführung von Wiener Produkten und Dienstleistungen auf neuen Märkten. Zusätzlich sollen die vorhandenen Strukturen des Wiener Kreativwirtschaftssektors gestärkt und damit dessen Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden.
Dieses Förderprogramm folgt den generellen Zielsetzungen der Rahmenrichtlinie 24+ der Wirtschaftsagentur Wien zu monetären Wirtschaftsförderungen.
Zusätzlich werden mit diesem Förderprogramm folgende Fokusthemen der Rahmenrichtlinie adressiert:
- Klimaschutz/Umweltziele
- Diversität
Förderungsgegenstand
Gefördert werden Kreativunternehmen beim erstmaligen Markteintritt, bei der Erschließung von neuen Märkten oder Zielgruppen sowie beim Aufbau von neuen Vertriebswegen.
Antragsvoraussetzung ist eine umfassende Markterschließungs- und/oder Vertriebsstrategie.
Förderbare Kosten
- Personalkosten
- Externe Dienstleistungen
- Materielle und Immaterielle Investitionskosten
- Sach- und Materialkosten
- Reisekosten
Nicht förderbare Kosten
- Kosten für künstlerische Produktionen (Theater-, Film und Musikproduktionen)
- Kosten für die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse
- Kosten für die Produktion von Handelswaren bzw. Serienproduktion
- Werbeschaltungen
- aktivierte Eigenleistung
- Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs
- Steuern, öffentliche Gebühren und Finanzierungskosten
- Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden
- Rechnungen mit förderbaren Kosten unter € 200,-- netto
Frauenbonus
Ein Frauenbonus von € 5.000,-- wird vergeben, wenn das Projekt nachweislich von einer dafür qualifizierten angestellten Mitarbeiterin oder einer dafür qualifizierten geschäftsführenden Gesellschafterin bzw. qualifizierten Inhaberin geleitet wird.
Ausschlussgrund
- Kein plausibles Gesamtkonzept
- Keine eindeutige Abgrenzung von bereits realisierten Expansionsprojekten
Art und Ausmaß der Förderung
- Maximale Förderquote: 50 % der anerkannten Projektkosten
- Maximale Fördersumme: € 50.000,--
Anmerkung
- Der Förderantrag ist VOR Projektbeginn zu stellen.
- Es kommt das Wettbewerbsprinzip zur Anwendung.
- Mindestbemessungsgrundlage der anerkannten Projektkosten sind € 5.000,--.
- Eine partnerschaftliche Antragstellung ist möglich.
- Die maximale Projektlaufzeit beträgt 2 Jahre.
Einreichung
Wirtschaftsagentur Wien
Ein Fonds der Stadt Wien
Abteilung Förderungen
T +43 1 25200 - 402
M foerderungen@wirtschaftsagentur.at
Richtlinientext als PDF
Wirtschaftsagentur Wien – Kreativwirtschaft Markteintritt
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.