Tiroler Internationalisierungsförderung
Unterstützung bei der Erschließung neuer Märkte
Einstellungen
Förderungswerber
Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen (KMU) mit Standort in Tirol gemäß Bestimmungen des EU-Wettbewerbsrechtes mit aufrechter Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung,
- die Waren exportieren und/oder
- außerhalb Österreichs Dienstleistungen erbringen.
Förderungszweck
Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung von Vorhaben, durch die die internationale Ausrichtung von Tiroler Unternehmen verbessert wird.
Förderwürdig sind dabei Projekte, die die Aufnahme oder Neuorientierung von internationalen Geschäftsbeziehungen und/oder die Erschließung neuer Märkte zum Ziel haben.
Förderungsgegenstand
1. Internationalisierungsberatung
Diese Beratung umfasst die Erstellung eines Internationalisierungs-konzeptes und eines darauf aufbauenden Maßnahmenplanes für einen bestimmten Zielmarkt (Evaluierung Marktchancen, Strategie, Akquisition, rechtliche/steuerliche Rahmenbedingungen).
2. Teilnahme an internationalen Fachmessen und -ausstellungen außerhalb Österreichs
Unter „Teilnahme“ ist sowohl die unmittelbare Präsenz vor Ort in Form eines Messestandes als auch die Teilnahme an virtuellen/hybriden Messen und Fachkongressen zu verstehen.
3. Der Internationalisierung dienende Publikationen
Fördergegenstand ist die Erstellung folgender Publikationen (diese sind nur förderbar, wenn die Publikation den Namen der Firma bzw. Fördernehmer:in enthält, ausschließlich zur Absatzwerbung für Waren und Dienstleistungen außerhalb Österreichs konzipiert ist und hinsichtlich der Form und Inhalt eine dem internationalen Standard entsprechende Qualität aufweist): Firmenprospekte, Warenkataloge, Homepage (Übersetzung), zu Werbezwecken konzipierte Audio- oder Videoproduktionen.
4. Marketingmaßnahmen im Bereich Internationalisierung
Umfasst Maßnahmen wie Mailing und Insertionen in Zeitschriften.
5. Maßnahmen für Online-Marketing im Bereich Internationalisierung
Umfasst Kosten, die im Zusammenhang mit Online-Marketing und Influencer-Kampagnen entstehen.
6. Notwendige Zertifizierungen/Normierungen bzw. Standardisierungen
Notwendige Zertifizierungen/Normierungen bzw. Standardisierungen und andere Qualitätssicherungsverfahren im Zielland, die zur Markteinführung des Produktes erforderlich sind.
Ausschlussgrund
Nicht förderbare Kosten:
- Eigenleistungen,
- Diäten,
- Launch Homepage
Art und Ausmaß der Förderung
Basisförderung
Die Basisförderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 30 % der förderbaren Kosten. Die Summe der förderbaren Kosten muss mind. 3.000 Euro betragen, max. 50.000 Euro pro Unternehmen und Jahr.
Nachhaltigkeitsbonus
Zusätzlich zur Investitionsförderung kann ein Bonus von 5.000 Euro beantragt werden, wenn die antragstellenden Unternehmen oder ihre Produkte oder Dienstleistungen im laufenden Kalenderjahr oder in den letzten beiden zurückliegenden Kalenderjahren eine anerkannte Auszeichnung, Preis, Zertifizierung und dergleichen im Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Energiebereich erhalten haben (z.B. TRIGOS-Preis, Bio-Zertifizierung eines anerkannten Prüfungsinstituts, österreichisches Umweltzeichen, EU Ecolabel etc.). Das Zertifikat muss spätestens bei Rechnungslegung nachgewiesen werden. Der Nachhaltigkeitsbonus kann pro Unternehmen nur einmalig in Anspruch genommen werden.
Anmerkung
Weitere Details, Antragsformular, Ansprechpartner beim Amt der Tiroler Landesregierung etc. finden Sie auf der Übersichtsseite des Landes.
Einreichung
Einreichung vor Beginn des Förderprojektes bei:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
Heiliggeiststr. 7-9
6020 Innsbruck
T +43 512 508 3202
F +43 512 508 743218
M wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at
Richtlinientext als PDF
Tiroler Internationalisierungsförderung
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.