Tiroler Innovationsförderung: Initiativprojekte
Förderung von Sondierung und Anbahnung von Innovations- und Technologieprojekten
Einstellungen
Förderungswerber
Fördernehmer:innen für Initiativprojekte können Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind.
Förderungszweck
Das Ziel der Tiroler Innovationsförderung liegt vor allem darin, eine höhere Innovations- und Technologieentwicklungstätigkeit der kleinstrukturierten Tiroler Wirtschaft zu erreichen.
Förderungsgegenstand
Im Rahmen des Initiativprojektes werden Kosten gefördert, welche im Zusammenhang mit der Sondierung der technischen Machbarkeit sowie des wirtschaftlichen Potentials von Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsentwicklungen stehen sowie die Entwicklung und Anbahnung von konkreten Innovations- und Technologieprojekten zum Ziel haben.
Beispielhaft können hierzu folgende Aktivitäten genannt werden:
- Analyse der wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit/Sinnhaftigkeit von Projektideen auch im Rahmen der Herstellung von Funktionsmustern
- Anbahnung von Projektkooperationen
- Bearbeitung von schutzrechtsrelevanten Fragestellungen (Patentrecherchen, Gutachten zur Bewertung des Patentpotentials in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht)
Für ein Entwicklungsvorhaben kann nur ein Initiativprojekt beantragt werden.
Ausschlussgrund
Die Projekte müssen innerhalb Tirols verwirklicht werden. Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sollen zu wirtschaftlich verwertbaren Ergebnissen für die beteiligten Fördernehmer:innen führen. Den Wissenschaftspartner:innen muss es grundsätzlich ermöglicht werden, Ergebnisse zu publizieren, sofern dadurch deren Schützbarkeit nicht gefährdet wird.
Art und Ausmaß der Förderung
- Die Förderung im Rahmen des Initiativprojektes wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 75 Prozent der förderbaren Kosten. Die Förderbemessungsgrundlage ist mit max.10.000 Euro begrenzt.
- Mindestens 30 Prozent der Projektkosten müssen aus externen Kosten (externe Dienstleistungen, Sach- und Materialkosten und ähnliches) bestehen.
- Die Laufzeit der Projekte beträgt sofern in der Förderungsvereinbarung nicht anders festgelegt - maximal neun Monate, Anträge können laufend eingebracht werden.
Anmerkung
Hilfestellung und Beratung bei der konkreten Antragstellung bietet Ihnen die Standortagentur Tirol GmbH.
Weitere Details, Antragsformular, Ansprechpartner beim Amt der Tiroler Landesregierung etc. finden Sie auf der Übersichtsseite des Landes.
Einreichung
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
6020 Innsbruck, Heiliggeiststr. 7
T +43 512 508 2402
F +43 512 508 742421
M wirtschaft.wissenschaft@tirol.gv.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.