Porträt einer Person mit Kochschürze und Kochmütze vor dunkelgrauem Hintergrund mit verschränkten Armen
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Gastro-Förderung des Landes Oberösterreich

Für Investitionsvorhaben von Unternehmen, die eine Gewerbeberechtigung zur Führung eines Gastronomiebetriebes besitzen

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2024 – 31.12.2026
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsanlagen
Gründung
Innovation
Nachfolge
Übergabe

Förderungswerber

Gefördert werden Unternehmen, die eine aktive und gültige Gewerbeberechtigung zur Führung eines Gastronomiebetriebes besitzen, max. 15 MitarbeiterInnen in Vollzeitäquivalent am Investitionsstandort beschäftigen und max. 7 Standorte führen.

Förderungsgegenstand

Gegenstand der Förderung sind materielle (z.B. Gebäude und Betriebs- und Geschäftsausstattung) Investitionen.

Die Investitionsschwerpunkte des gegenständlichen Programmes sind: 

  • Neuerrichtung eines Betriebe
  • Modernisierung und Erweiterung eines Betriebes
  • Qualitätsverbesserung und Angebotserweiterung
  • Übernahme eines Betriebes

Art und Ausmaß der Förderung  

Die Förderung im Rahmen dieses Programmes wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen bzw. Zinsenzuschüssen gewährt. Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilferecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.

Die Förderungshöhe beträgt max. 15 % der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage muss mind. € 10.000,-- betragen.

Die maximale Landesförderung je FörderungswerberIn ist nach dem Landesförderungsprogramm „Gastro-Förderung für den Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2026“ mit einer Landesförderung von max. € 60.000,00 EUR innerhalb von 2 Jahren beschränkt.

Einreichung        

Online über das Wirtschaftsportal 

Richtlinientext als PDF 

Richtlinie            


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.