Niederösterreich: geförderte Finanzierungen – Beteiligungen und Bürgschaften
Für Investitionsprojekte, Unternehmenswachstum, Betriebsmittel und Unternehmensfinanzierung
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Förderungswerber
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die in NÖ ihren Sitz oder eine Betriebsstätte haben oder zu errichten beabsichtigen.
Förderungszweck
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die in NÖ ihren Sitz oder eine Betriebsstätte haben oder zu errichten beabsichtigen.
Förderungsgegenstand
Gefördert wird:
- Finanzierung von Investitionsprojekten
- Unterstützung des Unternehmenswachstums
- Unterstützung des laufenden Betriebes (Betriebsmittel)
- Unterstützung von Unternehmensfinanzierung
Art und Ausmaß der Förderung
Für Investitionskredite und langfristige Kredite zur Unternehmensfinanzierung ab einer
- Untergrenze von 10.000,- Euro bis zu einer
- Obergrenze von 1.500.000,- Euro und
bei Betriebsmittelkrediten und Haftungskrediten bis zu einer
- Obergrenze von 500.000,- Euro
übernimmt die NÖBEG eine Bürgschaft von bis zu 80%.
Anmerkung
Die Antragstellung muss vor dem Beginn sämtlicher mit dem Projekt verbundenen Tätigkeiten und Arbeiten erfolgen.
Dies betrifft insbesondere auch erste rechtsverbindliche Bestellungen sowie Lieferungen und Leistungen.
Einreichung
Die Förderung ist über das Wirtschaftsförderungs-Portal NÖ oder über Ihre Hausbank zu beantragen.
Richtlinientext als PDF
Leistungen — NÖBEG (noebeg.at)
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.