Person mit dunklen kurzen Haaren, Brille und Bart sitzt an einem Tisch und hält ein Klemmbrett sowie ein Stift in Händen während mit einer anderen Person gesprochen wird
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AMS Vorarlberg: EPU-Förderung für die Einstellung der ersten Arbeitskraft

Zuschuss für das erste Anstellungsjahr

Einstellungen

Geltungsdauer:
31.12.2025
Standort:
Vorarlberg
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Ein-Personen-Unternehmen (EPU), die

  • voll GSVG-versichert sind und
  • erstmalig oder nach fünf Jahren
  • ihren ersten Mitarbeiter im Rahmen eines echten Dienstverhältnisses anstellen

Förderungszweck

Unterstützung bei der Anstellung der ersten Arbeitskraft während des ersten Anstellungsjahres. 

Förderungsgegenstand

Lohn- und Lohnnebenkosten der ersten Arbeitskraft

Ausschlussgrund

  • geschäftsführende Organe
  • Lehrlinge
  • Ehepartner, Lebensgefährten, Eltern, Großeltern, Verwandte bis zum 2. Grad,
  • Stief- und Adoptivkinder
  • freie Dienstnehmer
  • Werkvertragsnehmer und neue Selbständige

Art und Ausmaß der Förderung

  • 25 % des Bruttogehaltes für 12 Monate
  • Bei Arbeitsverhältnissen, die weniger als ein Jahr dauern, wird die Förderung nur für die Dauer des Arbeitsverhältnisses gewährt.
  • Obergrenze ist die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage

Anmerkung

  • Die erste Arbeitskraft muss unmittelbar zuvor eine Ausbildung abgeschlossen haben und beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sein oder beim AMS bereits 2 Wochen arbeitslos gemeldet sein.
  • Das Beschäftigungsausmaß muss dabei mindestens 50 % betragen.

Einreichung

  • innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS

Richtlinientext als PDF

AMS-Informationen 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.