Stadt Graz: Coworking und Mietförderung
Stärkung der regionalen Innovationskraft und Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit für Gründer
Einstellungen
Förderungswerber
Kleinst- und Kleinunternehmen lt. EU-Definition (weniger als 50 bzw. 10 Mitarbeiter) in Graz mit Gründung längstens 5 Jahre vor Einreichung des Förderungsansuchens.
Förderungszweck
Optimale Gestaltung der Rahmenbedingungen für Jungunternehmen in der Stadt und Minderung der Kosten in der Startphase.
Förderungsgegenstand
Nutzungspauschale bei Coworking bzw. die Nettomiete (exkl. Betriebskosten und Mieterhöhungen)
Ausschlussgrund
Gewerbliche Nutzungen von Räumlichkeiten im Rahmen einer Mietvereinbarung zu Wohnzecken (Büro in der eigenen Wohnung) ist von einer Förderung ausgeschlossen.
Art und Ausmaß der Förderung
Mietförderung:
Zuschuss iHv 50% der Nettomietkosten bzw. max. € 12,--/m2 ; max. € 5.000,-- p.a.
Coworking:
50% der Nutzungspauschale bzw. max. € 2.500,-- p.a.
Anmerkung
Geschäftsmodell muss mindestens eines der folgenden Attribute erfüllen:
a) klimafreundlich
b) innovativ/kreativ
c) gesellschaftlich nachhaltig
Einreichung
VOR Projektbeginn ausschließlich ONLINE bei der
Stadt Graz
Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung
8011 Graz, Stigergasse 2
T +43 316 872-4820
Richtlinientext als PDF
Richtlinie Coworking und Mietförderung - Stadtportal der Landeshauptstadt Graz
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.