Vorarlberger Bildungszuschuss
Gültig für Unternehmer, die ihre Ausbildung selbst bezahlen
Einstellungen
Förderungswerber
Vorarlberger Kleinunternehmer und Arbeitnehmer, sofern sie die Ausbildung selbst bezahlen
- höchste Qualifikation: Maturaabschluss
- Selbständigkeit muss bei Ausbildungsbeginn gegeben sein
Förderungszweck
Die Höherqualifizierung von selbstständigen Personen bzw. Arbeitnehmer soll mit einem Einmalzuschuss gefördert werden.
Förderungsgegenstand
- a) Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder auf die Meister- oder Befähgiungsprüfung
- b) Universitäts- bzw. Fachhochschullehrgänge, WIFI-Fachakademien, Werkmeisterschulen
- c) unternehmensbezogene Fachkurse von mindestens 80 Stunden
Ausschlussgrund
Personen mit Universitäts- oder Fachhochschulabschluss sind nicht förderbar.
Art und Ausmaß der Förderung
Einmalzuschuss:
- bei a) bis zu 40 % der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. € 2.500
- bei b) bis zu 1/3 der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. € 2.500
- bei c) bis zu 1/4 der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. € 2.500
Einreichung
Spätestens innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme
Arbeiterkammer Feldkirch
Abteilung "Bildungszuschuss"
Widnau 2-4
6800 Feldkirch
T +43 5522 306 4200
F +43 5522 306 4201
eMail: bildungszuschuss@ak-vorarlberg.at
Richtlinientext als PDF
Informationen zum Bildungszuschuss
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.